Die Koalition zögert weiter. Aber was sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Maskenpflicht?
23 weitere Tote und 17.848 Neuinfektionen wiesen die Coronazahlen am Mittwoch aus. Kommt nun die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen? „Die Antwort haben wir noch nicht“, sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Mittwochabend vor Journalisten. Ende vergangener Woche hatte er im „Presse“-Interview erklärt, dass es „eine Frage von Tagen“ sei, bevor er entscheidet. Das Thema bleibt heikel. Die ÖVP ist dem Vernehmen nach gegen Maskenregeln, die grüne Spitze dafür, ihr Gesundheitsminister liegt irgendwo dazwischen. Rauch betonte nun etwa, dass laut Abwasserdaten der Höhepunkt der Welle schon erreicht sein könnte.
Bereits in der Vorwoche hatte Rauch für Aufsehen gesorgt. Der Zeitpunkt für eine Maskenpflicht sei erst gekommen, wenn die Situation in den Spitälern „eskaliert, ein Notstand entsteht“, hatte er in der „ZiB 2“ gesagt. Später erklärte Rauch, das „unglücklich formuliert“ zu haben. Es sei seine Aufgabe, „zu reagieren, bevor etwas eskaliert“. Rechtlich betrachtet hat Rauch mit dem Verweis auf einen Notstand jedenfalls nicht die Voraussetzungen für Maskenpflichten, sondern jene für Ausgangsbeschränkungen beschrieben. Am Mittwoch meinte er nun, die Entscheidung über Maskenregeln falle in einer „Gesamteinschätzung“ der Lage. Wann aber dürfte der Minister nun wirklich Maskenregeln einführen, wann müsste er dies sogar?