Gericht

Straches Prikraf-Prozess wird ab 21. November wiederholt

APA/ROLAND SCHLAGER
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Der Ex-FPÖ-Chef wurde 2021 wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingt verurteilt, legte dagegen aber Rechtsmittel ein. Das Wiener Oberlandesgericht leistete dem Folge.

Ab 21. November wird am Wiener Landesgericht für Strafsachen der Prozess gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Zusammenhang mit der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) wiederholt. Das teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn bekannt. Die Verhandlung ist für zwei Tage ausgeschrieben, die Urteile sollen bereits am 24. November fallen.

Strache war im August 2021 wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingt verurteilt worden, der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, zu zwölf Monaten auf Bewährung. In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegange. Der Klinik-Betreiber hatte der Bundes-FPÖ insgesamt 12.000 Euro gespendet.

Entlastende Chats nicht hinreichend gewürdigt

Sowohl Strache als auch Grubmüller, die sich vehement "nicht schuldig" bekannt hatten, legten gegen ihre Verurteilung Rechtsmittel ein, denen das Wiener Oberlandesgericht (OLG) Folge leistete. Das Ersturteil sei widersprüchlich, einige entlastende Chatnachrichten wurden laut OLG nicht hinreichend gewürdigt. Daher wurde eine Neudurchführung der Verhandlung angeordnet. Zu dieser sind nun auch wieder mehrere Zeugen geladen, darunter die FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch und der freiheitliche Bundesrat und Rechtsanwalt Johannes Hübner.

Der Prikraf-Strafprozess war die erste öffentliche Gerichtsverhandlung gegen Strache nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos. Diesen hatte ihn aus allen Ämtern katapultiert und die türkis-blaue Regierung beendet. In einem zweiten Bestechungs-Prozess wurden Strache und der mitangeklagte Unternehmer Siegfried Stieglitz im vergangenen Juli im Zweifel freigesprochen, wogegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Rechtsmittel erhob. In diesem Verfahren geht es um den Vorwurf, Strache habe für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein Stieglitz einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag verschafft. Aus Sicht des Erstgerichts reichte in diesem Fall die Beweislage nicht für Schuldsprüche aus, diese Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig. Weitere Strafprozesse gegen Strache - vor allem in der FPÖ-Spesenaffäre - könnten folgen.

(APA)

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