Die Ministerinnen Gewessler und Edtstadler teilen die juristische These nicht.
Dass man auf Österreichs Autobahnen 130 km/h fahren darf, sei verfassungswidrig. Klimaschutz stelle seit 2013 einen Teil der Verfassung dar. Wenn die einfachgesetzliche Straßenverkehrsordnung das klimaschädliche Fahren mit Tempo 130 erlaube, verstoße es daher gegen die Verfassung, meinten die Juristen Lando Kirchmair und Sebastian Krempelmeier in einem Gastkommentar für das „Presse“-Rechtspanorama am Montag.
Eine These, die für Aufsehen, aber auch für Widerspruch sorgt. Doch welche Schlüsse ziehen die zuständigen Regierungspolitiker aus der Ansicht der beiden an Universitäten tätigen Juristen?
„Wir teilen die im Artikel dargelegte Einschätzung nicht. Die Frage der Verfassungskonformität stellt sich aus unserer Sicht nicht“, hieß aus dem Büro von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) zur „Presse“. Auch das Ministerium der grünen Klimaschutzministerin Leonore Gewessler bleibt vorsichtig: Eine parlamentarische Mehrheit für Tempo 100 statt 130 gebe es derzeit nicht. Und „ob die bestehende einfachgesetzliche Rechtslage bereits mit einer Verfassungswidrigkeit behaftet ist, ist eine Frage, die letztgültig nur der Verfassungsgerichtshof entscheiden kann“.