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Deutsches Verfassungsgericht billigt Wahlwiederholung in Berlin

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Die Wahl kann, wie geplant, am 12. Februar stattfinden. Eine Verschiebung lehnten die Richter in Karlsruhe ab. In der Berliner Politik herrscht Erleichterung.

Die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus kann wie geplant am 12. Februar stattfinden. Das deutsche Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, kurzfristig noch eine Verschiebung der Abstimmung anzuordnen. Das teilten die Karlsruher Richter am Dienstag mit. Die Entscheidung löste ein Aufatmen in den politischen Spitzen des Stadtstaates aus.

"Wir werden jetzt bis zum 12. Februar alles dafür tun, dass eine reibungslose Wahl in Berlin durchgeführt wird", schrieb die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Dienstag auf Twitter. Auch die Grünen-Umweltsenatorin und -Spitzenkandidatin Bettina Jarasch und Linken-Spitzenkandidat und Kultursenator Klaus Lederer zeigten sich erleichtert.

Die genaue Prüfung im Hauptverfahren, ob die komplette Wiederholung der Pannen-Wahl von 2021 verfassungsgemäß ist, steht allerdings noch aus und wird erst im Nachhinein erfolgen.

Pannenwahl für ungültig erklärt

Die mehr als 40 Klägerinnen und Kläger, darunter betroffene Abgeordnete, wenden sich gegen ein Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs aus dem November. Dieser hatte die Pannen-Wahl vom 26. September 2021 als primär zuständige Instanz im Einzelnen überprüft - und insgesamt für ungültig erklärt. "Angesichts der Vielzahl und Schwere der Wahlfehler" sei das die einzige Möglichkeit gewesen, hieß es damals zur Begründung.

Die Beschwerdeführer meinen, dass die Berliner Richter sich damit eigenmächtig über die Karlsruher Grundsätze der Wahlprüfung hinweggesetzt hätten. Nach ihrer Überzeugung wären sie in dieser noch nie da gewesenen Situation verpflichtet gewesen, vor einem Urteil von sich aus das Bundesverfassungsgericht einzuschalten.

Der 26. September 2021 war in der Hauptstadt ein Super-Wahltag gewesen: Mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Kommunalparlamenten fanden die Bundestagswahl und ein Volksentscheid statt. Parallel lief außerdem der Berlin-Marathon.

Chaotische Zustände in den Wahllokalen

Die Folge waren teils chaotische Zustände in den Wahllokalen. Weil bei der Planung für die einzelne Stimmabgabe viel zu wenig Zeit einkalkuliert worden war, bildeten sich lange Schlangen. Einige Wahllokale mussten vorübergehend schließen, weil die Stimmzettel ausgegangen waren. Vielerorts ließ man die Wartenden dafür bis weit nach 18.00 Uhr ihre Stimme abgeben - während längst die ersten Prognosen veröffentlicht wurden. Mindestens 20.000 bis 30.000 Stimmen waren laut Verfassungsgerichtshof von Wahlfehlern betroffen.

Bei der Wiederholungswahl müssen die Parteien mit denselben Kandidatinnen und Kandidaten antreten wie 2021. Die Legislaturperiode endet weiterhin 2026. Auch die Wahl der zwölf Bezirksverordnetenversammlungen muss wiederholt werden.

In Berlin sind rund 2,4 Millionen Personen wahlberechtigt. 2023 finden Landtagswahlen auch noch in Bremen, Hessen und Bayern statt. Laut letzter Umfrage liegt in der Bundeshauptstadt die CDU in der Wählergunst mit 23 Prozent vor den Grünen (21 Prozent) und der SPD (18 Prozent). Die FDP hätte laut der infratest dimap-Umfrage mit sechs Prozent die Chance, ins Abgeordnetenhaus einzuziehen, die Linke käme ebenso wie die AfD auf elf Prozent.

Zuletzt hatte sich die Stimmung im derzeitigen rot-rot-grünen Senat erheblich verschlechtert. "Es gibt in dieser Koalition an zentralen Punkten sehr unterschiedliche Auffassungen darüber, was der beste Weg für diese Stadt ist", hatte Giffey dem "Tagesspiegel" gesagt. Strittig sind zwischen SPD, Linken und Grünen vor allem die Wohnungsbau- und Verkehrspolitik. Es wird mit einer geringeren Wahlbeteiligung als am 26. September 2021 gerechnet, weil damals Bundes- und Landtagswahlen zusammen stattfanden.

Wahl-Appell

Die Landeswahlleitung meldete, dass die Zahl der beantragten Briefwahlunterlagen am Montag bereits mehr als fünf Prozent unter dem Wert von 2021 lag. Jarasch appellierte auf Twitter an die Berliner, wählen zu gehen. Man stehe vor einer Richtungsentscheidung zwischen der Fortsetzung der rot-rot-grünen Regierung und einer sogenannten Deutschland-Koalition aus SPD, CDU und FDP.

Mit der Berliner Bundestagswahl, bei der es ebenfalls Probleme gab, hat die Karlsruher Entscheidung nichts zu tun. Diese Wahl soll nach einem Beschluss des Deutschen Bundestags nur teilweise in einigen Wahlbezirken der Hauptstadt wiederholt werden. Dazu sind etliche Wahlprüfungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig, über die die Richter in einem separaten Verfahren entscheiden. Ein Wahltermin wird hier erst bestimmt, wenn die Überprüfung abgeschlossen ist.

(APA/dpa)

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