Maximalforderung der Mandatare verhindert Regelung für neuartige Lebensmittel. Grund für das Scheitern war die Forderung der EU-Mandatare, dass auch Fleisch der Nachkommen gekennzeichnet werden muss.
Brüssel/Go. Am Dienstagmorgen um 6.30 Uhr starb in einem Brüsseler Konferenzraum nach zwölf Stunden zäher Verhandlungen die Hoffnung, eine zeitgerechte rechtliche Regelung des Verkaufs neuartiger Lebensmittel zu schaffen. Weil sich die nationalen Regierungen und das Europaparlament nicht auf eine Neufassung der Verordnung über neuartige Lebensmittel von 1997 einigen konnten, bleibt dieser alte Rechtstext in Kraft. Das behindert Lebensmittelhersteller bei der Anwendung neuer Produktionsverfahren und erschwert die Zulassung traditioneller Lebensmittel aus Übersee, die 1997 in der EU nicht gebräuchlich waren.
Grund für das Scheitern war die Forderung der EU-Mandatare, dass auch Fleisch der Nachkommen geklonten Zuchtviehs als solches gekennzeichnet werden muss. Das lehnte der Rat ab, weil es de facto ein verbotenes Handelshindernis für Fleischimporte aus Ländern wie Brasilien oder den USA wäre. Klonen ist teuer, Viehzüchter tun es, um das Erbgut wertvoller Zuchttiere zu bewahren. Um das Klonen von Vieh zum direkten Verzehr ging es hingegen nie, auch wenn manche Abgeordneten den Eindruck zu erwecken suchten, „die EU“ wolle den Menschen „Frankenstein-Burger“ auftischen. Wann die Europäische Kommission wieder versucht, diese wichtige Frage zu regulieren, steht in den Sternen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.03.2011)