Töchterles Studiengebühren-Modell sieht zahlreiche Ausnahmeregelungen, einen Sozialfonds und eine Ausweitung der Studienbeihilfen vor. Das Modell soll "in diesen Tagen" mit der SPÖ besprochen werden.
Nachdem Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) kürzlich die Eckpunkte seines Studienbeitrags-Modells skizziert hat, stellte er am Mittwoch bei einem Besuch in der Studienbeihilfenbehörde in Wien dessen "soziale Komponenten" vor. Vorgesehen sind zahlreiche Ausnahmeregelungen, die es zum großen Teil schon jetzt gibt. Auch die einzelnen Unis sollen Personengruppen aber nach Töchterles Vorstellung die Studiengebühren erlassen können. Zudem strebt der Minister, der dem Vernehmen nach sein Modell bereits der SPÖ übermittelt hat, einen aus den Beiträgen gespeisten Sozialfonds sowie eine Ausweitung der Studienförderung an.
Ausnahmen für verschiedene Gruppen
Neben Studienbeihilfenbeziehern sollen, so die Pläne des Ministers, Studierende in Mobilitätsprogrammen, jene, die ein verpflichtendes Auslandsstudium absolvieren, Studenten von ausländischen Unis mit Partnerschaftsabkommen, Studierende, die mehr als zwei Monate aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft oder Kinderbetreuung (bis zum 7. Geburtstag) nicht studieren konnten, sowie behinderte und beurlaubte Studenten keine Gebühren zahlen. Jede Uni könne zudem per Verordnung weiteren Personengruppen den Beitrag erlassen. Das Rektorat soll zudem die Möglichkeit erhalten, die Beiträge per "Tilgungsvereinbarung" zu stunden, Studenten müssten dann die Gebühren erst bezahlen, wenn sie bereits im Berufsleben stehen.
Weiters will Töchterle, dass die Rektorate zehn Prozent der Studienbeiträge in einen Sozialtopf legen. Die Mittel sollen im Einvernehmen mit der jeweiligen Hochschülerschaft zugunsten etwa sozial bedürftiger Studenten verwendet werden. Entschließen sich Rektorat und Hochschülerschaft etwa gemeinsam dazu alleinerziehende Studentinnen fördern zu wollen, so können sie diesen die Studiengebühren mittels des Geldes aus dem Sozialfonds refundieren. Zudem plant der Minister eine Ausweitung der Studienförderung u.a. durch Anhebung der Einkommensgrenze und Erweiterung des Bezieherkreises. Derzeit erhalten mehr als 42.000 Studenten Studienbeihilfe, die durchschnittliche Beihilfenhöhe beträgt rund 4300 Euro pro Jahr. Insgesamt stehen dafür 180 Mio. Euro zur Verfügung.
Modell wird mit SPÖ besprochen
Töchterle will in seinem Modell, das "in diesen Tagen" mit der SPÖ besprochen wird, wie es aus seinem Büro heißt, keine bundesweit verpflichtenden Studiengebühren mehr. Vielmehr soll künftig jede Uni selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe es Beiträge gibt, die aber 500 Euro pro Semester nicht überschreiten dürfen. Mit einer "starken sozialen Komponente" des Modells, das "keinen Studierenden vom Studium ausschließt", will Töchterle eine "Brücke" in Richtung SPÖ bauen, die Gebühren bisher kategorisch ausschließt.
(APA)