Töchterle zu Gebühren: "Überhaupt kein Machtspiel"

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Toechterle Gebuehren Setze SPoe(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Der Wissenschaftsminister wehrt sich gegen Vorwürfe: Er setze den Koalitionspartner SPÖ mit dem neuen Gutachten zu Studiengebühren nicht unter Druck, so Töchterle.

In der Diskussion um Studiengebühren wehrt sich Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) gegen den Vorwurf, den Koalitionspartner SPÖ mit einem Rechtsgutachten unter Druck setzen zu wollen. "Es ist überhaupt kein Machtspiel", betonte Töchterle in der Nacht auf Mittwoch in der "ZiB24" des ORF. "Ich setze die SPÖ auch nicht unter Druck." Er habe sich vielmehr "kundig machen müssen", wie die Gesetzeslage nach dem Studiengebühren-Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) aussehen werde. "Ich musste überlegen, was passiert, wenn nichts passiert."

"Ich habe weder dieses Gesetz gemacht, noch bin ich der Verfassungsgerichtshof, der Teile aufgehoben hat. Ich bin derjenige, der sich jetzt der Situation stellen muss", betonte der ÖVP-Politiker. Das Urteil der Höchstrichter mache nämlich die im Jahr 2008 von SPÖ, FPÖ und Grünen beschlossene Studiengebühren-Abschaffung zu einem "Torso". Laut dem Gutachten des Wiener Juristen Heinz Mayer können die Universitäten ab 1. März 2012 - mit Ablauf der vom VfGH gesetzten Frist zur Reparatur des Gesetzes - im Rahmen ihrer Autonomie wieder Studiengebühren einheben.

Er habe das Gutachten in Auftrag gegeben, weil die SPÖ es "kategorisch abgelehnt" habe, seinem Modell zur Neuregelung der Studiengebühren "überhaupt einmal ihr Ohr zu leihen", betonte Töchterle. Dabei habe er sich intensiv bemüht, die Bedenken der SPÖ, Studiengebühren könnten sozial selektiv sein, auszuräumen. "Viel sozialer können Studiengebühren nicht sein", so Töchterle. Sein Modell sieht Studiengebühren von höchstens 500 Euro im Semester und soziale Begleitmaßnahmen vor.

Studenten als Verbündete?

"Das Modell, das ich vorlege, kann verhindern, dass wir hier künftig in einem ziemlich gesetzesfreien Raum leben", sagte Töchterle zur "Presse". Sein Gedanke sei, dass der Hinweis darauf, dass die Studienbeiträge in ungeregelter Höhe und weitgehend ohne weitere sozialen Maßnahmen gelten könnten, dazu führe, dass man sein Modell bevorzuge. Er hoffe auch, dass die Studierenden sozusagen zumindest teilweise zu Verbündeten würden. "Was ich allerdings in den letzten Aussagen gesehen habe, ist diese Hoffnung wahrscheinlich vergeblich."

Mit dieser Annahme dürfte Töchterle richtig liegen. Am Dienstag gingen die Studierenden in Wien auf die Straße. Vor dem Wissenschaftsministerium verurteilte ÖH-Chefin Janine Wulz (Grüne und Alternative StudentInnen, GRAS) Töchterles jüngsten Vorstoß. "Herr Minister, mit Holzhammermethode auf Biegen und Brechen Studiengebühren durchzudrücken ist einer politischen Kultur unwürdig."

Regierungsspitze rechnen mit Einigung

Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) gehen davon aus, dass es in Sachen Studiengebühren eine rasche Einigung geben wird. Er rechne bis Februar mit einer Lösung, erklärte Faymann. Inhaltlich lehnt er Studiengebühren weiter klar ab: "Mein Standpunkt ist bekannt", sagte er am Mittwoch. Spindelegger sagte, durch das von Rechtsgutachten ist in die Diskussion Bewegung gekommen.

Auch Spindelegger sagte, er hoffe auch eine "rasche Einigung". Faymann betonte, die Rechtsmeinungen gehe seines Wissens davon aus, dass es in Sachen Gebühreneinhebung keine Autonomie der Universitäten gebe. Die Rechtslage werde weiter geprüft, auch vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes.

Studiengebühren

Die Studiengebühren wurden im Jahr 2008 mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Grünen de facto abgeschafft. Gebührenbefreit sind Inländer und EU-Bürger, die innerhalb der Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester studieren. Wer länger braucht, muss 363,36 Euro pro Semester zahlen. Diese Regelung erklärte der Verfassungsgerichtshof im vergangenen Juni für rechtswidrig. Die Begründung: Das Gesetz regle nicht präzise genug, wann Studienbeiträge zu bezahlen sind und wann nicht. Denn laut Gesetz müssen Studenten nicht zahlen, solange die Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als zwei Semester überschritten wird. Die für die Regelung herangezogenen Studienabschnitte seien aufgrund des Bologna-Prozesses und der dadurch erfolgten Umstellung der Studien auf ein Bachelor- und Mastersystem ein Auslaufmodell. Bis Ende Februar hat die Regierung nun Zeit, um eine Neuregelung zu beschließen. Falls es keine Einigung geben sollte, dürfen die Unis autonom über die Gebühren bestimmen. Das besagt zumindest das Töchterle-Gutachten.

(APA/Red.)

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