EU droht Ungarn mit Vertragsverletzungsverfahren

EU droht Ungarn mit Vertragsverletzungsverfahren
EU droht Ungarn mit Vertragsverletzungsverfahren(c) REUTERS (Laszlo Balogh)
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Die EU-Kommission zeigt sich "besorgt" über die umstrittenen Reformen der Regierung Orban. Kommende Woche soll über ein mögliches Verfahren entschieden werden.

Die EU-Kommission droht Ungarn wegen einer Reihe neuer Gesetze mit einem Verfahren wegen Verstoßes gegen Unionsrecht. Pia Ahrenkilde-Hansen, die Sprecherin von EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso, kündigte am Mittwoch eine Entscheidung über ein Verfahren für den 17. Jänner an. Die Kommission sei weiter "besorgt" über die umstrittenen Reformen.

"Der Ball ist jetzt im ungarischen Feld", betonte die Sprecherin. Budapest müsse die Gründe für Bedenken der EU-Kommission ausräumen. Die EU-Kommission möchte sicherstellen, dass sich Bürger und Investoren auf Rechtstaatlichkeit, Grundrechte und Demokratie stützen könnten. Dies sei gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise von entscheidender Bedeutung. "Die schnellste Art und Weise, Bedenken auszuräumen, würde so aussehen, dass die ungarischen Stellen selbst tätig werden."

Auslöser für den Konflikt ist die Änderung der Verfassung und der Beschluss von Gesetzen, die die Unabhängigkeit der Notenbank und von Richtern beschränken. Vor allem die Restriktionen der Budapester Zentralbank sind der EU ein Dorn im Auge. Orban hat im Parlament mit der Zwei-Drittel-Mehrheit seiner rechtsgerichteten Partei "Fidesz" beschließen lassen, dass Notenbank und Finanzmarktaufsicht zu einer Behörde zusammengelegt und wichtige Vertreter von der Regierung nominiert werden.

Zuletzt hat sich Ungarn kompromissbereit gezeigt. Die Regierung von Viktor Orban bemüht sich wegen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Landes um Finanzhilfe des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der EU.

Vertragsverletzungsverfahren

Mit einem Vertragsverletzungsverfahren können EU-Kommission und Mitgliedsstaaten Verstöße eines Mitgliedsstaates gegen Unionsrecht gelten machen. Stellt der Europäische Gerichtshof eine Rechtsverletzung fest, muss der verurteilte Staat entsprechende Maßnahmen setzen. Tut er das nicht, kann der EuGH ein Zwangsgeld verhängen.

(APA)

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