Vor Babler-Auftritt

SPÖ: Tausche Grunderwerbs- gegen dreißigjährige Erbensteuer

 SPÖ-Chef Andreas Babler ist am Montag zu Gast im ORF-Sommergespräch.
 SPÖ-Chef Andreas Babler ist am Montag zu Gast im ORF-Sommergespräch.APA / Helmut Fohringer
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Als die Steuer 2008 fiel, kämpfte die SPÖ kaum für deren Verbleib. Seit Jahren möchte die Partei aber die Wiedereinführung, nun legte sie ein neues Konzept dafür vor.

Die Sozialdemokraten werben erneut für eine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Zwar soll für Erbschaften und Schenkungen bis zu einer Million Euro ein Freibetrag gelten. Alle Erbschaften und Schenkungen würden dabei aber über 30 Jahre hinweg zusammengerechnet werden. 

Laut der SPÖ bleiben aber immer noch 98 Prozent der Erbschaften in Österreich komplett steuerfrei. Und der rote Plan sieht vor, dass mit der Einführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer im Gegenzug die Grunderwerbssteuer gestrichen wird. Letztere fällt aktuell beim Erben von Grund an und beträgt bis zu 3,5 Prozent. Die „Tiroler Tageszeitung“ berichtete zuerst über die SPÖ-Pläne, am Montag zitierte das Ö1-„Morgenjournal“ aus dem Papier.

Für Beträge zwischen einer Million und fünf Millionen Euro sollen laut den SPÖ-Plänen 25 Prozent Erbschaftssteuer anfallen. Ab fünf Millionen Euro bis zu zehn Millionen Euro steigt die Steuer auf 30 Prozent, ab zehn Millionen Euro sind es 35 Prozent. Wird ein Betrieb an Erben übergeben, sollen 85 Prozent des Betriebsvermögens nicht besteuert werden, wenn der Betrieb mit den Mitarbeitern für zumindest fünf Jahre weitergeführt wird. Solch eine Regelung gibt es bereits in Deutschland.

VfGH-Erkenntnis läutete das Ende ein

Das Thema Erbschaftssteuer löst seit Jahrzehnten Debatten aus. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte die alte Erbschafts- und Schenkungssteuer Anfang 2007 mit Wirkung Mitte 2008 aufgehoben. Allerdings hatte der VfGH keine Bedenken gegen die Steuer an sich gehabt, sondern sich an der vergleichsweise geringen Erbschaftssteuer auf Liegenschaften im Vergleich zu sonstigem Vermögen gestoßen.

Die Politik hätte diese Ungleichbehandlung innerhalb der vom VfGH gesetzten Frist reparieren können, die ÖVP rund um Vizekanzler Wilhelm Molterer nutzte aber damals die Gunst der Stunde, um eine Neuregelung zu verhindern und die bei ihr unbeliebte Steuer dadurch ganz auslaufen zu lassen. Die SPÖ zeigte sich in der damaligen rot-schwarzen Koalition aber auch wenig kampfbereit: „Wenn eine Steuer ausläuft aufgrund eines Erkenntnisses des VfGH, dann läuft sie aus“, lautete die Argumentation des SPÖ-Kanzlers Alfred Gusenbauer.

Spätere SPÖ-Chefs sollten das von Gusenbauer hinterlassene politische Erbe wieder in Frage stellen. Unter Werner Faymann, Christian Kern und Pamela Rendi-Wagner gab es immer wieder Vorstöße für eine Wiedereinführung der Steuer. Für Aufsehen sorgte 2014 SPÖ-Staatssekretärin Sonja Steßl, die erklärte, dass eine Erbschafts- und Schenkungssteuer rückwirkend ab 2008 (als die Steuer endete) eingeführt werden könnte.

Im Jahr 2019 erklärte die SPÖ bereits, dass man künftig alle innerhalb von 30 Jahren durch Erbe und Schenkung erhaltenen Beträge zusammenrechnen soll. Die erste Million solle steuerfrei sein. Doch müsse man 25 Prozent jenes Betrag, der ebendiese Million übersteigt (bzw. 35 Prozent auf die Summe, die über zehn Millionen Euro hinausgeht), an Steuer entrichten. Vermerkt werden sollten die einzelnen Zahlungen in einem schon beim Fiskus bestehenden Register. An dieses sind größere Schenkungen auch ohne Steuerpflicht zu melden, um legale Transaktionen von Schwarzgeld unterscheiden zu können.

Alle Pläne blieben Theorie. Das neue SPÖ-Modell stößt etwa beim wirtschaftsliberalen Thinktank Agenda Austria auf Widerspruch. „Gut ist, dass zumindest Andreas Babler entdeckt hat, dass Immobilienerben bereits Steuern zahlen. Schlecht ist, dass er weiterhin darauf besteht, Symbolpolitik zu betreiben. Österreich ist ein Hochsteuerland, das keine neuen Steuern braucht“, meinte Agenda Austria-Leiter Franz Schellhorn.

Streitpunkt bei Türkis-Grün

Im türkis-grünen Regierungsprogramm ist keine Erbschafts- und Schenkungssteuer vorgesehen, trotzdem blieb sie in der Koalition Thema. Er sei überzeugt, dass die „Millionärssteuer für Millionenerben“ kommen werde, hatte der grüne Vizekanzler Werner Kogler im Juni erklärt. Dass es diese nicht gibt, sei „weder christlich noch sozial“, meinte er sichtlich mit Grüßen an die Volkspartei.

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) erklärte hingegen, dass bei einer Erbschaftssteuer vermutlich der Aufwand höher als der Ertrag wäre.

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