Wer Sozialhilfe will, muss arbeiten

Mindestsicherung
MindestsicherungClemens Fabry
  • Drucken

Die Arbeitsmarktöffnung für Rumänen und Bulgaren schürt die Angst vor Armutsmigration. De facto ist es aber ohne Job nicht möglich, direkt ins heimische Sozialsystem einzuwandern.

Wien. In Deutschland klagte eine vierköpfige Familie aus Rumänien kürzlich erfolgreich den Anspruch auf Unterstützung durch Hartz IV ein. Davor lebte die Familie in Gelsenkirchen von Kindergeld und dem Verkauf von Obdachlosenzeitungen. Das Landessozialgericht begründete die Entscheidung damit, dass die Ansuchenden kaum Aussichten auf Arbeit hätten – und befeuerte damit die Debatte über die Einwanderung in die Sozialsysteme. Wäre ein solcher Fall in Österreich auch möglich? „Die Presse“ fasst die wichtigsten Fakten zum Thema zusammen.

1 Dürfen EU-Bürger das Sozialsystem bewusst ausnutzen?

Nein. Die Freizügigkeit von Arbeitnehmern ist ein Kernelement des EU-Binnenmarkts. EU-Bürger haben das Recht, sich überall in der EU unter gleichen Bedingungen wie Inländer um einen Job zu bewerben. Es gibt aber kein EU-Recht, das allein mit dem Aufenthalt in einem anderen EU-Land den Anspruch auf Sozialleistungen verknüpft. Ganz im Gegenteil, die Freizügigkeitsregeln sehen vor, dass jedes Land bei Missbrauch der Freizügigkeit eine Abschiebung und ein Wiedereinreiseverbot verhängen kann. In Österreich müssen sich – im Unterschied zu Deutschland – auch EU-Bürger bei der Fremdenpolizei melden. Haben sie keinen Job, müssen sie über genug Finanzmittel verfügen, sonst können sie abgeschoben werden. Konkret müssen sie zumindest ein monatliches Einkommen von derzeit mindestens 837Euro vorweisen, um bleiben zu dürfen. Das entspricht der Höhe der Mindestsicherung. Von Jänner bis Oktober 2013 wurden 96 EU- und EWR-Bürger ausgewiesen.

2 Haben EU-Bürger Anspruch auf Sozialleistungen in Österreich?

Unter bestimmten Bedingungen. EU-Bürger müssen Inländern auch bei den gewährten Sozialleistungen gleichgestellt werden. Der Anspruch entsteht aber erst durch Aufnahme einer Arbeit und Einzahlung in das Sozialsystem. Personen, die das Recht auf Daueraufenthalt (nach fünf Jahren) erworben haben, steht ein gleichberechtigter Anspruch auf sämtliche Leistungen zu.

3 Haben EU-Bürger Anspruch auf die Mindestsicherung?

Ja. EU-Bürger sind in Notsituationen beim Anspruch auf die sogenannte Bedarfsorientierte Mindestsicherung den Österreichern gleichgestellt. Personen aus Drittstaaten müssen hingegen fünf Jahre in Österreich leben, um diesen Anspruch geltend zu machen. Allerdings verfällt dieser auch für EU-Bürger, wenn sie nicht gewillt sind, einer legalen Arbeit nachzugehen. Es ist also nicht möglich, nach Österreich zu kommen und ohne Job sofort Mindestsicherung zu kassieren. Kommen beispielsweise Bürger aus Rumänien oder Bulgarien, die seit 1. Jänner in der EU Freizügigkeit genießen, ins Land, haben sie erst Anspruch, wenn sie gearbeitet haben und durch eine überraschende Kündigung armutsgefährdet wären. Der Anspruch läuft nach sechs Monaten aus.

4 Bekommen EU-Bürger in Österreich Arbeitslosengeld?

Ja. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist unabhängig von der Staatsbürgerschaft – er entsteht durch Einzahlen in die Versicherung. Für den Erstanspruch muss man zumindest 52 Wochen in den zwei Jahren vor der Beantragung sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, also über der Geringfügigkeitsgrenze. Für den neuerlichen Antrag reichen 28 Wochen innerhalb des letzten Jahres vor der Antragstellung. Das EU-Recht sieht vor, dass im Ursprungsland erworbene Ansprüche für die Arbeitslosenversicherung mitgenommen werden können. Jedoch nur dann, wenn die betroffene Person mittlerweile in Österreich ihren Lebensmittelpunkt hat.

5 Wie viele Ausländer beziehen in Österreich Arbeitslosengeld?

Österreich zahlte von Jänner bis September des Vorjahres 2,7 Milliarden Euro an Arbeitslosengeld und Notstandshilfe (das ist die Verlängerung des Arbeitslosengeldes) aus. 80 Prozent der Bezieher waren Österreicher, acht Prozent EU- und EWR-Bürger. Bulgaren und Rumänen machten 1,1 Prozent aus, ihre Tagsätze waren im Durchschnitt niedriger als jene der Österreicher. An Mindestsicherung flossen 2012 540 Millionen Euro. Wie viele EU-Bürger und Drittstaatsangehörige unter den Beziehern sind, wird nicht flächendeckend erhoben. In Oberösterreich waren unter den Mindestsicherungsbeziehern im Vorjahr 29 Prozent Ausländer. Jeder sechste davon war EU-Bürger. Wien, wo mehr als die Hälfte der Bezieher lebt, veröffentlicht dazu keine Zahlen.

6 Haben EU-Bürger in Österreich Anspruch auf Familienbeihilfe?

Im Grunde ja. Sie brauchen jedoch auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe eine Anmeldebescheinigung der Fremdenpolizei – müssen also sozialversichert sein und ausreichend Mittel vorweisen können sowie ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben. Die Kinder müssen aber nicht zwangsläufig im gleichen Land leben. Die Familienbeihilfe wird laut EU-Recht von jenem Land bezahlt, in dem eine Erwerbsarbeit vorliegt. Arbeitet also der Vater in Österreich und die Mutter lebt mit den Kindern in Bulgarien, zahlt Österreich die Beihilfe. Arbeitet die Mutter in Bulgarien ebenfalls, ist zwar Bulgarien hauptverantwortlich zuständig – Österreich muss jedoch zusätzlich einen Ausgleich zahlen, wenn die Familienbeihilfe hierzulande höher ist. Familien aus Drittstaaten (Nicht-EU oder EWR) erhalten die Beihilfe nur, wenn sie einen Aufenthaltstitel haben und auch die Kinder in Österreich leben.

7 Wird es mit der Arbeitsmarktöffnung zu einem Ansturm von Arbeitnehmern kommen?

Voraussichtlich nicht. Das Sozialministerium rechnet mit 5500 zusätzlichen Menschen jährlich, davon drei Viertel aus Rumänien. Schon vor der letzten Arbeitsmarktöffnung 2011 waren ähnliche Ängste laut geworden. Tatsächlich sind aus den 2004 beigetretenen Ländern Mittel- und Osteuropas bis Ende 2012 lediglich 30.000 zusätzliche Arbeitskräfte nach Österreich gekommen. Das ist eine Größenordnung, die der heimische Arbeitsmarkt verkraftet hat, auch weil die Arbeitsmigranten vor allem jene Jobs annehmen, etwa bei der Altenpflege, für die es im Inland nicht genügend Bewerber gibt.

Einwanderung
EinwanderungDie Presse

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.01.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Mann vor Sozialamt
Europa

Die deutsche Angst vor armen Migranten

Ist eine „Einwanderung ins Sozialsystem“ möglich? Die Antwort der Richter steht aus, betroffene Kommunen stöhnen. In Summe aber profitiert der Arbeitsmarkt von der Ostöffnung.
FILE BRITAIN IMMIGRATION CAMPAIGN UNDER INVESTIGATION
Europa

Großbritannien: Alles schlecht, was einst so gut war

Kein anderes EU-Land nahm so viele Migranten auf. Trotz Nutzens wächst der Widerstand.
Leitartikel

Warum versteckt die Politik genaue Zahlen zu sozialen Leistungen?

Das heimische System scheint gegen großflächige Einwanderung in die soziale Hängematte gut gewappnet zu sein. Weshalb also diese Angst vor Transparenz?
Rudolf Hundstorfer
Innenpolitik

Kampf dem Sozialmissbrauch: „Wir waren gescheiter“

„Presse“-Gespräch. Minister Hundstorfer betont strengere Regelungen als in Deutschland und Großbritannien: „Wollen Illegalität nicht fördern.“
EU-Kommissar Andor: "Wir wollen und wir brauchen keine neuen Gesetze"
Europa

Zuwanderungsdebatte: EU-Kommissar warnt vor "Hysterie"

Seit 1. Jänner 2014 dürfen Bulgaren und Rumänen ohne Beschränkung in anderen EU-Ländern Arbeit suchen. Vielerorts wächst die Sorge vor einer Belastung der Sozialsysteme.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.