Kreditverträge

Intransparente Klausel: OGH kippt Kreditbearbeitungsgebühr

In einem Verbandsverfahren entschied der OGH, die Klausel über die Bearbeitungsgebühr sei intransparent, weil unklar sei sei, wofür genau die Gebühr – zusätzlich zu weiteren Entgelten – vorgeschrieben wird. Verbraucherschützer sehen sich bestätigt, Fragen bleiben dennoch offen.

Wien. Der Oberste Gerichtshof hat die Kreditbearbeitungsgebühr der WSK Bank für intransparent und unzulässig erklärt. Das teilt der VKI in einer Aussendung mit. Dieser hatte die Bank unter anderem wegen dieser Klausel geklagt. Das Oberlandesgericht Wien hatte entschieden, die Klausel sei gröblich benachteiligend. Die von der Bank dagegen erhobene Revision hat der OGH nun zurückgewiesen (2Ob238/23y).

Das Thema beschäftigt immer wieder die Gerichte. So hat der OGH bereits aufgrund von EuGH-Judikatur entschieden, dass Servicepauschalen von Fitnesscentern unzulässig sind, wenn damit keine konkreten Zusatzleistungen oder Kosten abgegolten werden.

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