Cofag-U-Ausschuss

René Benko: „Ich bitte um Verständnis“

Der insolvente Immobilieninvestor René Benko stellt sich den Fragen des Cofag-U-Ausschusses im Parlament.
Der insolvente Immobilieninvestor René Benko stellt sich den Fragen des Cofag-U-Ausschusses im Parlament.APA/Hans Klaus Techt
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Der Signa-Gründer erschien am Mittwoch vor dem Cofag-U-Ausschuss. Ob er viele Fragen beantwortet, wird sich allerdings erst zeigen. Denn aufgrund der strafrechtlichen Ermittlungen kann er sich bei vielen Punkten entschlagen.

Seine Präsenz allein ist eine Rarität. Erst beim dritten Anlauf folgte Signa-Gründer René Benko der Einladung des von SPÖ und FPÖ einberufenen Cofag-U-Ausschusses. Dafür nahm der Tiroler Unternehmer, der in seinem Insolvenzverfahren angab, unvermögend zu sein, sogar eine Beugestrafe in Kauf.

Nun wirkt seine Stimme etwas zittrig. Wäre er an diesem Mittwochvormittag nicht im Parlament erschienen, hätte ihn die Landespolizei Tirol vorgeführt.

Gerangel um die besten Plätze

Schon Stunden vor der Befragung lag die Anspannung im Parlament in der Luft. Um 8.20 Uhr besprach sich das Sicherheitspersonal vor dem Auditorium und säumte dann den Weg in den Parlamentssaal. Etliche Türen öffneten sich den Journalisten und Journalistinnen erst nach neun Uhr, was einige Medienvertreter nervös werden ließ. Ein kleines Gerangel um die besten Plätze blieb nicht aus. Alle wollten in die erste Reihe.

Auf der Unterschriftenliste war der Name des falschen Untersuchungsausschusses gedruckt: „rot-blauer Machtmissbrauch“. Doch der von der ÖVP einberufene U-Ausschuss findet erst am Donnerstag statt. Kurzerhand wurde dieser mit Kugelschreiber durchgestrichen und „Cofag“ darunter gekritzelt. Es geht also ein bisschen drunter und drüber.

Benko kann sich seiner Aussage entschlagen

Dabei waren die Erwartungen eher zurückhaltend. Benko droht strafrechtliche Verfolgung, daher kann er sich als Zeuge unter Wahrheitspflicht der Aussage entschlagen – ein Recht, das bisher in den U-Ausschüssen eher großzügig interpretiert wurde.

Fragen zu den Kontakten zu den vergangenen Finanzministern und zu Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz haben keinen strafrechtlichen Aspekt und fallen damit nicht unter das Entschlagungsrecht. Es wäre „erschreckend“, wenn das strafrechtlich relevant wäre, sagte der SPÖ-Abgeordnete Jan Krainer im Vorfeld.

„Ich bitte um Verständnis“, sagte Benko in seiner sehr kurzen Stellungnahme zu Beginn. Er könne zu den meisten Fragen keine Stellung nehmen, da eine „Vielzahl an Vorwürfen“ gegen ihn und andere Signa-Manager anhängig sind. Gleich zu den ersten Fragen antwortet er mit Sätzen wie: „Es ist schon zu lange her, dass ich daran eine detaillierte Erringung hätte.“ Oder: „Zu diesen Details kann ich jetzt überhaupt keinen Beitrag leisten.“ Oder: „Ich habe dazu keine Wahrnehmung.“

Bevor Benko eine Antwort wagt, berät er sich bei den meisten Fragen zuvor mit seinen zwei Anwälten. Schon in der ersten Viertelstunde kommt es daher gleich zu mehreren Unterbrechungen der Sitzung. Auf die Frage, warum Ex-Kanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) Signa-Aufsichtsrat wurde, antwortete Benko, das müsse man ihn selbst fragen. „Die Zusammenarbeit hat schon viele Jahre zurück begonnen.“

Akten liefern mehr Erkenntnis als Aussage

Die Themen in dieser Befragung sind sehr breit angelegt. Ursprünglich sollte untersucht werden, ob es eine strukturelle oder individuelle Bevorzugung von Milliardären im ÖVP-Umfeld bei der Behandlung durch die Finanz gab und wie treffsicher und effizient die Cofag-Förderungen waren.

Mit Benko nimmt der Untersuchungsausschuss sein Ende. Es handelte sich nur noch um den sogenannten Ersatztag, an dem nur noch Zeugen befragt werden, die ein Kommen bisher verweigert haben. Und da ging es nur mehr um den Signa-Gründer.

Wie groß ist der Erkenntnisgewinn? In der Vergangenheit erlangte man diesen weniger aus den Wortspenden als aus entsprechenden Akten. Diese haben sich – vor allem durch ihre Veröffentlichung – zur schärfsten Waffe der parlamentarischen Kontrolle entwickelt.

Im letzten Moment hat der U-Ausschuss auch noch zusätzliches Aktenmaterial erhalten: Der Verfassungsgerichtshof hatte am Freitag auf Antrag von SPÖ und FPÖ entschieden, dass der Steuerprüfungsakt des Unternehmers Siegfried Wolf vorgelegt werden muss. Finanzminister Magnus Brunner hatte das zuvor verweigert.

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