Der freiheitliche Beamte war bei der Räumung des besetzten Hauses in Privatkleidung vor Ort. Er war bewaffnet und trug "nicht angemessene" Symbole, heißt es in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage.
Gegen einen freiheitlichen Personalvertreter der Wiener Polizei wurden Vorerhebungen zur Durchführung eines Disziplinarverfahrens wegen eingeleitet. Der Beamte hat bei der Räumung der besetzten "Pizzeria Anarchia" im Juli in Wien in Privatkleidung und bewaffnet mit Verpflegung versorgt. Nun wird erhoben, ob eine "Verletzung allgemeiner Dienstpflichten" vorliegt, wie aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage an Innenministern Johanna Mikl-Leitner hervorgeht.
Der betreffende Beamte, der seit 2002 im Polizeidienst tätig ist, war bei der Räumung des besetzten Hauses nicht im Dienst. Dennoch hatte er seine Dienstwaffe, eine Glock 17, bei sich. Zudem trug der Mann einen Ohrring mit einem "Eisernen Kreuz" sowie einen Ring in Form von Thors Hammer. Das Tragen solcher Symbole bei Polizeieinsätzen wird als "nicht angemessen angesehen", hieß dazu in der Beantwortung Mikl-Leitner.
Polizei muss "Überparteilichkeit zum Ausdruck bringen"
Der Personalvertreter trug bei der Räumung Ende Juli zudem ein Parteifraktionslogo auf der Kleidung. "Die Polizei muss beim Einsatz ganz klar ihre Überparteilichkeit zum Ausdruck bringen", sagte der Grüne Abgeordnete Albert Steinhauser, der die Frage eingebracht hatte.
Bei der Versorgung von Einsatzkräften durch die Personalvertretung soll künftig seitens der Landespolizeidirektion darauf hingewirkt werden, dass "durch das Erscheinungsbild der handelnden Personen nicht das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben und das Gebot der Unparteilichkeit der Amtsführung geschmälert werden", so Mikl-Leitner in ihrer Beantwortung. "Ich interpretiere das so, dass sie dafür Sorge tragen wird, dass keine Fraktions- und Parteiwerbung erlaubt ist", sagte Steinhauser.
(APA)