„Gefährliche Lücken“ in Swift-Vertrag

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Der oberster EU-Datenschützer kritisiert, dass das Abkommen über Weitergabe von Bankdaten an USA zu tief in Rechte der EU-Bürger eingreift und für Missbrauch offen ist.

BRÜSSEL. Ein neuer Bericht des Europäischen Datenschutzbeauftragten übt scharfe Kritik an dem Abkommen zur Weitergabe von Banküberweisungsdaten, dass die EU-Regierungen mit den USA schließen wollen. Das sogenannte Swift-Abkommen, benannt nach dem belgischen Weltmarktführer für die Verarbeitung von Finanztransaktionen, zeige weder die „Notwendigkeit“ noch den „wahren Zusatznutzen“ beim Aufspüren von Geldströmen, die der Finanzierung von Terrororganisationen wie al-Qaida dienen. „Viele wichtige Datenschutzelemente“ fehlten im Abkommen oder seien „nicht klar genug definiert“, es drohten folglich „gefährliche Lücken“, heißt es im Gutachten des obersten EU-Datenschützers.

Der Datenschutzbeauftragte ist die unabhängige Aufsichtsbehörde, er überwacht den Umgang der Organe der Union mit den persönlichen Daten der EU-Bürger. Seine Rechtsgutachten wie das gegenständliche sind zwar nicht verbindlich, sie verleihen aber datenschutzrechtlichen Beschwerden an den Europäischen Gerichtshof starken juristischen Rückhalt.

USA braucht Wohlwollen der EU

Die EU-Regierungen wollen das Swift-Abkommen mit Washington durchsetzen, um einen mehr oder minder rechtsfreien Raum zu schließen, der nach den Anschlägen auf das World Trade Center in New York vom 11. September 2001 entstanden ist. Damals führte das US-Finanzministerium das „Terrorist Finance Tracking Programme“ ein. Dieses ermöglicht es den US-Finanzbehörden unter dem Banner der Terrorbekämpfung, von Swift die Herausgabe umfassender Datensätze zu fordern.

Nach dem Auffliegen dieses geheimen Programms begannen zähe Verhandlungen zwischen Washington und Brüssel, die ein bilaterales Abkommen über die Weitergabe von Banküberweisungsdaten zum Inhalt hat – das genannte Swift-Abkommen. Dies geschah unter Zeitdruck, weil Swift mit Beginn dieses Jahres seinen Datenspeicher in den USA, der sämtliche Informationen spiegelbildlich speichert, abgeschaltet hat. Will das US-Finanzministerium – natürlich auf Initiative von Geheimdiensten wie der CIA – weiterhin in den Swift-Daten nach verdächtigen Überweisungen schnüffeln, ist es auf das Wohlwollen der Europäer angewiesen.

„Es gibt keine Verschwörung“

Die EU-Innenminister haben am 30. November 2009 einstimmig den Text eines provisorisch für neun Monate gültigen Swift-Abkommens angenommen. In Kraft tritt es erst am 1. Februar – und das Europaparlament kann es schon am 9. oder 10. Februar durch ein Veto wieder beenden.

Dazu könnte es kommen, wenn man die gereizte Stimmung der Abgeordneten bei der Sitzung des Innenausschusses am Mittwoch als Gradmesser heranzieht. Die Mandatare können ihr Vetorecht nicht rechtzeitig vor dem 1. Februar ausüben, weil Kommission und Rat fast zwei Monate gebraucht haben, um den offiziellen Text des Abkommens in allen Übersetzungen zu übermitteln. Die Mandatare werfen Kommission und Rat vor, auf Zeit gespielt zu haben, um das Parlament auszubooten. „Es gibt hier keine Verschwörung“, versuchte Jonathan Faull von der Kommission bei der Aussprache im Parlament die Wogen zu glätten. „Die Kommission würde keinem Text zustimmen, der nicht mit dem EU-Recht und den Grundrechten vereinbar ist.“

Genau das aber bezweifelt der EU-Datenschutzbeauftragte. Er warnt vor Bestimmungen wie jener in Artikel 4 Absatz 6 des Abkommens, wonach die USA auch Daten in Bausch und Bogen anfordern können, wenn das „technisch nicht anders möglich ist“. Das könnte schnell zu „einer allgemeinen Gewohnheit“ werden, heißt es in seinem Bericht.

AUF EINEN BLICK

Der oberste EU-Datenschützer warnt vor „gefährlichen Lücken“ im Swift-Abkommen über die Weitergabe von Bankdaten. So können die US-Behörden zum Beispiel ohne nähere Begründung Daten in Bausch und Bogen anfordern.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.01.2010)

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