Die sieben wichtigsten Fakten zum Uber-Verbot

Uber will schon in wenigen Tagen wieder verfügbar sein.
Uber will schon in wenigen Tagen wieder verfügbar sein.Reuters
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Wegen einer einstweiligen Verfügung darf Uber in Wien vorübergehend nicht mehr fahren. Die Taxibranche jubelt, Uber will schon in wenigen Tagen wieder verfügbar sein.

Wien. Es ist nicht der erste Vorstoß, Uber in Wien mit Klagen zurückzudrängen – aber der erste, der ernsthafte Konsequenzen hat: Wegen einer einstweiligen Verfügung stellt das US-Unternehmen seine Dienste in Wien vorläufig ein. Das Handelsgericht ortet Verstöße gegen das Regulativ für Mietwagen. Uber will nun sein Angebot überarbeiten und schon in wenigen Tagen wieder zur Verfügung stehen. „Die Presse“ fasst die wichtigsten Fakten zum Uber-Verbot zusammen.

1. Warum genau wurde Uber in Wien verboten?

Österreichs größtes Taxivermittlungsunternehmen, Taxi 40100, wirft Uber Beihilfe zum systematischen Gewerberechtsverstoß vor. Uber halte sich nicht an die Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästebetriebsordnung (LBO) und agiere wettbewerbswidrig. Uber bietet selbst keine Fahrten an, sondern vermittelt mit seiner App Mietwagenfirmen an Kunden. Laut Mietwagenverordnung dürften die Fahrer ihre Gäste – anders als Taxis – nicht unterwegs aufnehmen und absetzen. Sie müssten sie am Firmenstandort aufnehmen bzw. müsste zumindest der Auftrag an der Betriebsstätte oder in der Wohnung des Mietwagenunternehmers entgegengenommen worden sein. Und: Sie müssen grundsätzlich nach jeder Fahrt in die Zentrale zurückkehren. Das Handelsgericht gab Taxi 40100 vorübergehend recht und erteilte eine einstweilige Verfügung.

2. Was passiert, wenn Uber sich nicht an die Verfügung hält?

Ab sofort muss sich Uber laut Handelsgericht an die Rückkehrpflicht und die anderen in der Mietwagen-Betriebsordnung verankerten Regeln halten. Laut Anwalt Dieter Heine, der die Klage eingebracht hat, würden sonst pro Verstoß (also pro Fahrt) 100.000 Euro Strafe fällig. Deshalb stellte Uber seine drei Angebote in Wien – UberX, UberBlack und Uber VAN mit Mittwochabend vorübergehend ein.

3. Was sagt Uber zur Entscheidung des Handelsgerichtes?

Uber ist rechtlichen Gegenwind gewohnt. In London etwa erhielt das Unternehmen im vergangenen Herbst erst gar keine Lizenz und ist damit de facto verboten. Auch in Österreich gab es schon Klagen, aber keine mit dieser Reichweite. „Wir haben die Entscheidung des Gerichts anerkannt und arbeiten intensiv daran, unsere Prozesse anzupassen“, teilte Uber am gestrigen Mittwoch mit. Man gehe davon aus, dass dies in Kürze gelingen werde. Uber will innerhalb weniger Tage „wieder zurück“ sein.

4. Nimmt Uber den Wiener Taxlern die Kunden weg?

Uber ist deutlich billiger als reguläre Taxis und vor allem bei jüngeren, technikaffinen Kunden beliebt. Die Taxibranche spricht von Umsatzeinbußen von bis zu 40 Prozent. Die Mietwagenbranche verzeichnete im Vorjahr 600 Gewerbeanmeldungen, doppelt so viele wie 2016. Entsprechend unbeliebt ist das Milliardenunternehmen aus San Francisco bei den Taxlern, die wiederholt gegen Uber demonstrierten, zuletzt erst vor wenigen Tagen in Wien. Davor Sertic, Obmann der Sparte Transport in der Wirtschaftskammer, sprach gestern von einem „Etappensieg für die Taxibranche“.

5. Das ist nicht der erste Entscheid gegen Uber. Was ist jetzt anders?

Es wurden auch schon früher einstweilige Verfügungen gegen das Uber-Angebot erwirkt. Diese richteten sich aber immer nur gegen einzelne Fahrer. Diesmal ist Uber selbst der Adressat und darf bis zur rechtskräftigen Entscheidung weder Fahrten vermitteln noch ein Vermittlungssystem anbieten, wenn dabei gegen die Mietwagenregeln verstoßen wird.

6. Wann entscheidet das Gericht endgültig über das Verbot?

Das ist offen. Uber kann die einstweilige Verfügung bekämpfen, auch das Hauptverfahren selbst bleibt abzuwarten. Einstweilige Verfügungen gegen Fahrer wurden allerdings von der zweiten Instanz bestätigt.

7. Was riskiert der Taxidienst 40100 in dem Rechtsstreit?

Der Taxivermittler musste laut Gerichtsentscheid 200.000 Euro Sicherstellung erlegen. Sollte die Verfügung aufgehoben werden, könnte Uber Schadenersatzansprüche geltend machen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.04.2018)

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