Ernährung: Berater, Coach, Diätologe - wer darf was?

Ernährung: Berater, Coach und Diätologe - wer darf was?
Ernährung: Berater, Coach und Diätologe - wer darf was?(c) Bilderbox
  • Drucken

In dem Wirrwarr neuer Berufe rund um das Thema Ernährung, sind die Kompetenzen der einzelnen Berater nicht immer klar. Lesen Sie hier, wie weit ein Coach gehen darf und warum Ernährungswissenschaftler nicht mit Patienten arbeiten dürfen.

Viele Krankheiten stehen in engem Zusammenhang mit einer falschen Ernährung. Aber auch der Wunsch nach einem gesünderen Lebensstil oder einer besseren Figur lässt viele Menschen den Weg zu einer Ernährungsberatung suchen. Die Österreichischen Diaetologen warnten am 11. März anlässlich des Ernährungskongresses in Wien davor, dass nicht alle befugt sind, eine Beratung durchzuführen, besonders dann, wenn der Klient nicht gesund ist.

Gesunde Ernährung hat für die Menschen einen hohen Stellenwert, doch für die Konsumenten ist das übergeordende Angebot durchaus verwirrend. Es gibt einige Unterschiede zwischen den einzelnen Berufsgruppen, nicht jeder hat die gleichen Befugnisse.

Ernährungsberatung mit Gewerbeschein

Ernährungsberater, Ernährungscoaches, Diätberater oder ähnliche Berufsgruppen zählen zu den Gewerbeschein. Oft genügt eine kurze theoretische Ausbildung, um ein entsprechendes Diplom zu erlangen. Zur Selbstständigkeit in der Ernährungsberatung ist ein Gewerbeschein, der von den Bezirksbehörden vergeben wird, ausreichend. Laut Gewerbeordnung dürfen mit diesem Gewerbeschein nur gesunde Personen beraten werden. Ist also ein Mensch zum Beispiel krankhaft übergewichtig (adipös) oder werden einem solchen Berater (Vor)Erkrankungen bekannt, müsste dieser schon allein von Gesetz wegen von einer Beratung Abstand nehmen.

Wissenschaftler fehlt die Praxiserfahrung

Selbst die Berufsgruppe der Ernährungswissenschafter - nach einem entsprechenden Studium - hat mangels praktischer Ausbildung weder Kompetenz noch gesetzliche Grundlagen, um mit Patienten zu arbeiten. Sie erhalten daher keine Berufsberechtigung für medizinische Ernährungsberatung und Ernährungstherapie.

Gesetzlich anerkannter Gesundheitsberuf

Anders verhält es sich mit der Berufsgruppe der Diätologen. Diese zählt zu den gesetzlich anerkannten Gesundheitsberufen. Ihre Ausbildung, ihre Rechte und Pflichten sind im österreichischen MTD-Gesetz (Anm.: medizinisch-technischen Dienste) festgeschrieben. Sie allein verfügen über eine dreijährige akademische Ausbildung an einer Fachhochschule, wobei neben dem theoretischen Fundament auch der praktischen Arbeit breiter Raum eingeräumt wird. Nachdem die Ausbildungsplätze in den Fachhochschulen sehr begrenzt sind, ist die Auswahl der Studierenden sehr hart: ihre Unbescholtenheit wird vor einer Aufnahme genauso überprüft wie ihre physische und psychische Eignung und ihre soziale Kompetenz, also nachzuweisende Kriterien, die später auch ihren Patienten und Klienten zugutekommen sollen.

Mit Abschluss ihrer Ausbildung erhalten Diaetologen die Berufsberechtigung, die sie zu einer Tätigkeit im klinischen oder niedergelassenen Bereich berechtigt. Als Mitglied der gesetzlich anerkannten Gesundheitsberufe benötigen sie keinen Gewerbeschein. Somit sind allein Diaetologen dem Gesetz nach berechtigt, nicht nur mit Gesunden, sondern auch mit Kranken zu arbeiten.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Gesundheit

Zu gesundes Essen ist auch ungesund

Die Diätologen stellen eine Zunahme von Orthorexia nervosa fest – vor allem Männer sind gefährdet.
Mode

Diäten: Unterhaltungen mit einer Waage

Diäten sind nicht nur schwer durchzuhalten, sondern auch schwer zu durchschauen. Derzeit isst man nur drei Mal am Tag, kaum Kohlehydrate und lässt sich von einem Küchengerät schimpfen, wenn man schlingt.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.