Justiz

Anzeige wird nicht mehr sofort bekannt

SONDERSITZUNG DES NATIONALRATS: JABLONER
SONDERSITZUNG DES NATIONALRATS: JABLONERAPA/ROBERT JAEGER
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Justizminister Jabloner gibt den Staatsanwaltschaften neue Regeln. Die Oberbehörde soll wichtige Punkte nur noch per Weisung kommunizieren dürfen. Die Öffentlichkeit erfährt von Anzeigen erst, wenn es eine inhaltliche Entscheidung darüber gibt.

Justizminister Clemens Jabloner präsentierte am Freitag seinen Wahrnehmungsbericht. Er kündigte darin einige Änderungen im Justizbereich an. Und er schilderte, vor welchen Herausforderungen die Justiz momentan steht.

Anzeigen

Staatsanwaltschaften sollen Medien künftig nicht mehr bestätigen dürfen, dass eine bestimmte Anzeige eingelangt ist. Erst wenn die Anklagebehörde weiß, wie sie mit der Anzeige umgehen will (ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet oder nicht), soll das die Öffentlichkeit erfahren können. Es gehe ihm dabei darum, Personen vor einem „sehr bedeutenden Grundrechtseingriff“ zu bewahren, erklärte Jabloner bei der Vorstellung des Berichts. Und sobald entschieden sei, ob es zu einem Ermittlungsverfahren komme oder nicht, werde diese Entscheidung ohnedies transparent gemacht.
In der Vergangenheit wurden gerade anonyme Anzeigen gern instrumentalisiert, da die Staatsanwaltschaft dann deren Einlangen öffentlich bestätigen musste. Was insbesondere in Boulevardmedien unangenehme Berichte für den Beschuldigten („Es gibt schon eine Anzeige!“) zur Folge hatte, ohne, dass die Vorwürfe noch von der Justiz überprüft werden konnten. Auch in politischen Konfrontationen wurden Anzeigen gern genutzt.
Weiter erlaubt bleibt es, selbst öffentlich zu erklären, dass man jemanden angezeigt habe.

Weisungen

Klarstellen will Jabloner auch, dass inhaltliche Änderungen an Vorhaben der Staatsanwaltschaft nur noch in Weisungsform erfolgen sollen. Bisher konnten kleinere Änderungen (Streichungen oder Hinzufügungen bei der Begründung) auch durch „Maßgaben“ von der Oberbehörde angeordnet werden. Für die künftig nötigen Weisungen gelten strengere formale Regeln, und es herrscht mehr Transparenz.
Hält die Oberinstanz es für nötig, neue Beweismittel zu beschaffen oder Ermittlungen einzuleiten, handle es sich auch um einen Weisungsfall, stellt Jabloner klar. Will die Oberinstanz die Begründung für die Einstellung eines Verfahrens ändern, müsse sie ebenfalls eine Weisung erteilen.
Zuletzt waren Konflikte der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mit der über ihr stehenden Oberstaatsanwaltschaft und dem an der Spitze der Weisungskette stehenden Justizministerium publik geworden. Dabei war es um die Frage gegangen, inwiefern abseits von Weisungen (in Dienstbesprechungen) Vorgaben gemacht werden dürfen.
Dienstbesprechungen der Anklagebehörden soll es weiter geben, aber in klar strukturierter Form. Ein Protokoll darüber ist umgehend zu verfassen. Verweigert ein Teilnehmer die Unterschrift, so muss er dies begründen.
Die meisten dieser Änderungen kann der Minister per Erlass (also ohne Parlament) umsetzen.

Verfassung

Jabloner selbst kokettierte am Freitag damit, dass er selbst immer nachlesen müsse, wie sein Ministerium heiße. Nämlich „Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz“, wie Jabloner nach einem Blick auf seine Unterlagen fehlerfrei sagte. Der Minister lässt aber durchblicken, dass er es für klüger hielte, die Verfassungsagenden wieder beim Kanzleramt anzusiedeln.
Denn es sei „kaum eine andere Funktion so mit den Aufgaben des Bundeskanzleramts verbunden wie der Verfassungsdienst“, schreibt Jabloner in seinem Bericht. Und verfassungsrechtliche Reformen (etwa die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern) seien nur aussichtsreich, „wenn sie von der besonderen Autorität der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers getragen werden“.
Sebastian Kurz hatte 2017 die Verfassungsagenden an das Justizministerium und den damaligen Minister, Josef Moser, ausgelagert.

Budget

Einmal mehr verdeutlichte Jabloner die prekäre budgetäre Situation der Justiz. Die Leistungsfähigkeit der Gerichte sei durch den Verlust von 300 Planstellen in den vergangenen fünf Jahren bereits „schwer beeinträchtigt“, warnte Jabloner. Die nächste Regierung müsse hier eine Lösung finden.

Für das kommende Jahr sei ein Mehrbedarf von 90,6 Millionen Euro gegeben, um den (für ihn bereits nicht befriedigenden) Status quo aufrechterhalten zu können. Und wenn es selbst dazu nicht kommt? „Dann steht irgendwann der Betrieb“, erklärte Jabloner.

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