Buwog-Prozess

Im Grasser-Prozess beginnen die Schlussplädoyers

Anwalt Norbert Wess, Angeklagter Karl-Heinz Grasser
Anwalt Norbert Wess, Angeklagter Karl-Heinz Grasser APA/HANS PUNZ
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Das Verfahren gegen Ex-Minister Grasser und weitere hat vor knapp drei Jahren begonnen. Im November dürfte das erstinstanzliche Urteil fallen.

Im Korruptionsprozess um die Affären Buwog und Terminal Tower brechen nun die letzten Verhandlungstage im Wiener Landesgericht für Strafsachen an. Nach fast drei Jahren Prozessdauer dürfte Richterin Marion Hohenecker im November oder Anfang Dezember das Urteil des Schöffensenates verkünden. Für den heutigen 166. Verhandlungstag werden noch letzte Stellungnahmen seitens der Angeklagten - darunter Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser - erwartet, bevor dann die Schlussplädoyers beginnen. 

Letztere dürften zum Teil recht lange ausfallen. So hatten die Anwälte von Grasser, Norbert Wess und Manfred Ainedter, schon zu Prozessbeginn ausgiebig ihre Sicht der Dinge dargelegt. Nach den Plädoyers wird sich der Schöffensenat, der aus zwei Berufs- und zwei Laienrichtern besteht und dessen Vorsitz Hohenecker innehat, zur Beratung zurückziehen. An welchem Tag genau das erstinstanzliche Urteil über die 15 Angeklagten dann verkündet wird, steht noch nicht fest. Was aber schon fix ist: Der Große Schwurgerichtssaal wurde von Hohenecker bereits für alle Freitage im November und für den ersten Freitag im Dezember reserviert.

Ebenfalls fix: Hohenecker hat am Dienstagvormittag zahlreiche Anträge der Verteidiger abgewiesen und unter anderem festgehalten, dass es im Großen Schwurgerichtssaal weder eine Überwachung der Telekommunikation noch einen Lauschangriff gegeben habe - wie von Grassers Verteidigern ins Treffen geführt.

Abgewiesen wurde per Beschluss des Schöffensenats überdies die Ladung weiterer Zeugen. Unter anderem wünschten mehrere Verteidiger die Ladung der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), Ilse-Maria Vrabl-Sanda, weil sie ein "Geheimtreffen" samt Absprachen zwischen der Anklagebehörde und dem teilgeständigen Lobbyisten Peter Hochegger vermuteten. Hohenecker betonte, dass sich während der Hauptverhandlung die Verantwortung eines Angeklagten ändern kann und die Beurteilung des Wahrheitsgehaltes dem Schöffensenat obliegt.

Ebenfalls abgewiesen wurde der Einspruch gegen die Sitzordnung, hier haben sich die Verteidiger und Angeklagten gegenüber der Staatsanwaltschaft benachteiligt gefühlt, weil sie nicht "auf Augenhöhe" mit Richtern, Schöffen und Staatsanwälten sitzen, sondern etwas niedriger. Keinen Erfolg hatten die Angeklagtenvertreter auch mit ihrer Forderung, das Tickern der Medien während des Prozesses einzustellen.

Toifl erklärt sich, Beweisverfahren endet

Nach den Ausführungen der Richterin kam der Angeklagte Gerald Toifl, ehemaliger Rechtsvertreter des Angeklagten Ex-FPÖ-Generalsekretärs Walter Meischberger, zu Wort. Zur Causa Linzer Terminal Tower habe er kaum Kenntnisse gehabt, in der Causa Buwog sei es komplex. Das Konto "Natalie", auf dem ein Teil der Buwog-Provision gelandet war, sei kein Konto von Grasser, sagte er. Auch beim Konto "Walter" sehe er dafür keine Hinweise. Schwieriger sei es beim Konto "Karin", das die Behörden dem angeklagten Immobilienmakler Ernst Karl Plech zurechnen. Plech hatte das Konto eröffnet und war darauf - wie seine Frau und sein Sohn - zeichnungsberechtigt. Laut Meischberger und Plech gehört das Geld darauf aber Meischberger. Er habe keinen Anlass gehabt, den beiden nicht zu glauben, sagte Toifl, daher habe er das auch in der Selbstanzeige von Meischberger so hineingeschrieben.

Entschieden dementierte Toifl anschließend die Angaben von Plech im Ermittlungsverfahren, der dort ausgesagt hatte, dass die Immobilieninvestmentvereinbarung zwischen ihm und Meischberger erst im Jahr 2009, nach dem Bekanntwerden der Buwog-Provision, in der Kanzlei von Toifl und anderen verfasst worden sei. Laut Plech wurde damals verschriftlicht, was er mündlich zuvor mit Meischberger vereinbart habe. Toifl betont, er habe "nichts gefälscht". Nach den Ausführungen verkündete die Richterin den Beschluss auf "Schluss des Beweisverfahrens".

Nach der Erklärung von Toifl beginnen am Nachmittag die Plädoyers. Den Anfang machen die beiden Oberstaatsanwälten Alexander Marchart und Gerald Denk. Es folgen die Vertreterin der Republik Österreich, Marlies Schefer für die Finanzprokuratur, die Privatbeteiligtenvertreter der CA Immo, Johannes Lehner, und der Immofinanz, Georg Jünger, sowie der Telekom Austria. Dann kommen die Anwälte der Angeklagten zu Wort. Zuerst wird der Anwalt des Erstangeklagten Grasser, Manfred Ainedter, das Wort ergreifen, anschließend Grasser-Co-Anwalt Norbert Wess.

Die Vorwürfe auf einen Blick

Causa Buwog: Die Korruptionsstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen im Jahr 2004 Bestechungsgeld geflossen ist (9,6 Millionen Euro). Gekommen sein soll das Geld von dem im Bieterverfahren siegreichen Österreich-Konsortium um Immofinanz und RLB OÖ – geflossen über Umwege auf diverse Konten. Die Zahlung ist seit 2009 erwiesen, offen ist die Frage: Hat der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser Informationen weitergegeben, um sich (und andere) zu bereichern? Und: Teilten sich Grasser, sein Trauzeuge Walter Meischberger, der Immobilienmakler Ernst Karl Plech und der Lobbyist Peter Hochegger die Provision auf?

Causa Terminal Tower: Wie beim Buwog-Deal soll auch hier ein „Tatplan“ (bei Privatisierungsprojekten serienweise „mitschneiden“) befolgt worden sein. Und zwar: Grasser soll einen Teil der 200.000-Euro-Provision eingesteckt haben, die für die Einmietung der oberösterreichischen Finanzdienststellen in den Linzer Terminal Tower geflossen sein soll.

Zudem wurden von Richterin Marion Hohenecker noch die Causa Telekom/Parteienfinanzierung sowie die Causa Meischberger-Villa in den Prozess eingegliedert.

Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe, lediglich Peter Hochegger legte ein Teilgeständnis ab. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

(hell/APA)

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