Der Asylbescheid der Mutter war negativ, den Kindern zuliebe müsste die Situation laut Rechtsanwalt aber neu eingeschätzt werden.
Die geplante Abschiebung einer 12-jährigen Schülerin vom Gymnasium Stubenbastei nach Georgien sorgt seit Dienstag für Aufregung in den Sozialen Medien. Nachdem das Mädchen am Montag samt Mutter und Schwester in Schubhaft gebracht wurde, haben ihre Mitschüler eine Petition initiiert, die innerhalb von 24 Stunden über 14.000 Unterschriften erreichte. Hoffnung auf Erfolg gibt es aber kaum.
„Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rückführung am 23. September 2019 beschlossen“, sagt Rechtsanwalt Wilfried Embacher der „Presse“. Demnach hätten die 33-jährige Frau, und ihre 12-jährige Tochter sowie eine fünfjährige weitere Tochter keinen Schutzstatus, die Abschiebung sei zulässig. Der Vater habe eine slowakische Aufenthaltsgenehmigung. Da die Eltern aber nicht verheiratet sind und der Vater nicht obsorgeberechtigt ist, müssten die Kinder bei der Mutter bleiben. Ihre Asylanträge beurteilten alle Instanzen negativ.