Abschiebungen

Griss: "Die Frage ist: Müssen die Kinder dafür einstehen?"

Irmgard Griss
Irmgard Griss(c) Clemens Fabry, Presse
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Die frühere Höchstrichterin soll eine Kommission über Kinderrechte bei Asylentscheidungen leiten. Die Position von Innenminister Nehammer lehnt sie weiter ab.

Volkspartei und Grüne sind sich beim Thema Asyl respektive Abschiebungen uneins. Und das nicht erst seit Kurzem. Schon bei den Koalitionsverhandlungen gestaltete es sich als heißes Eisen. Trat es im Zuge der Versuche, das Coronavirus einzudämmen in den Hintergrund, kochte es nun wieder auf. Der Anlass: drei Mädchen, die in der Vorwoche nach Georgien bzw. Armenien abgeschoben wurden. Während die ÖVP den Schritt rechtfertigt und argumentiert, höchstgerichtliche Urteile seien zu akzeptieren, meinen die Grünen, es hätte in der Causa durchaus mehr Spielraum gegeben.

Der Konflikt hätte wohl das Potenzial gehabt, die Koalition zu sprengen - doch dazu kam es (vorerst) nicht. Stattdessen präsentierte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) gestern, Donnerstag, in der Sondersitzung des Nationalrates einen Kompromiss: Eine Kommission wird eingesetzt, die sich mit dem Stellenwert von Kinderrechten und Kindeswohl bei Entscheidungen zum Asyl- und Bleiberecht befassen soll. An ihrer Spitze: die frühere Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, Irmgard Griss. Gemeinsam mit Experten soll Griss Empfehlungen erarbeiten, wie Kindeswohl und Kinderrechte stärker berücksichtigt werden können. Ein erster Bericht soll Mitte des Jahres vorliegen.

Griss ist das Thema nicht neu. Die ehemalige Höchstrichterin, frühere Präsidentschaftskandidatin und einstige Abgeordnete der Neos, hat erst kürzlich in der „Kleinen Zeitung" gegen das Vorgehen von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) in der Angelegenheit Position bezogen. „Es ist daher eine billige und feige Ausrede, wenn behauptet wird, der Rechtsstaat zwinge zu unmenschlichem Handeln“, hatte sie geschrieben. Am Freitag präzisierte sie im Ö1-„Morgenjournal": „Es gibt einen Antrag beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA, Anm.), in dem die Kinder beantragt haben, ihnen humanitäres Bleiberecht zu gewähren. Darüber hätte der Innenminister entscheiden können - nicht unmittelbar, sondern das BFA hätte entschieden, das ist ja dem Innenminister unterstellt", sagte Griss. Auch eine Weisung wäre möglich gewesen.

Wäre die Prüfung der Kinderrechte positiv ausgefallen, hätte das bedeutet, dass auch die Eltern im Land bleiben dürften. Denn, dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern zufolge, habe jedes Kind Anspruch auf regelmäßigen und direkten Kontakt zu beiden Elternteilen. Freilich, räumte Griss ein: Im konkreten Fall hätten die Eltern wohl das Asylverfahren durch wiederholte Anträge hinausgezögert, „hier geht es aber um die Kinder und die Frage ist, ob das Fehlverhalten der Eltern immer den Kindern voll zuzurechnen ist", meinte die einstige Höchstrichterin. „Die Frage ist: Müssen die Kinder dafür einstehen?"

Zu bedenken sei überdies, dass die Kinder im konkreten Fall in Österreich geboren und aufgewachsen seien.

Werden Empfehlungen umgesetzt?

Ob Empfehlungen durch die Kommission letztlich dann auch umgesetzt werden, ist derzeit übrigens noch unklar. Man werde vergangene Asyl-Entscheidungen bewerten und daraus Schlüsse ziehen, erläuterte Griss die geplante Arbeitsweise der Kommission: „Was davon umgesetzt wird, ist eine andere Frage. Aber ich gehe davon aus [...], dass das auch eine öffentliche Wirkung hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dann mit den Schultern zuckt und sagt, wir kümmern uns nicht darum."

(hell)

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