Verhandlungen

Sektionschef Pilnacek bleibt weiterhin suspendiert

Christian Pilnacek
Christian PilnacekDie Presse/Clemens Fabry
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Eine Woche nach der Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht wurde dessen Entscheidung den Parteien nun schriftlich zugestellt.

Die Suspendierung von Justizressort-Sektionschef Christian Pilnacek durch Justizministerin Alma Zadić (Grüne) bleibt aufrecht. Diese - per elektronischer Post an die Betroffenen zugestellte - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde am Mittwoch publik. Rechtsmittel gegen das Erkenntnis können eingelegt werden. Etwa an den Verwaltungs- oder an den Verfassungsgerichtshof.

Worum geht es konkret? Pilnacek wird vorgeworfen, dem früheren Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) vorab eine Hausdurchsuchung bei dessen Mandanten, dem Investor Michael Tojner, verraten zu haben (Hintergrund ist ein Wohnbaugesellschaftsprojekt im Burgenland). Das legen Chatnachrichten nahe, die die Ermittler auf dem Handy von Pilnacek sichergestellt haben - und Ermittlungen gegen diesen auslösten; zunächst wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat, mittlerweile wurde auf Amtsmissbrauch umgeschwenkt. Die Betroffenen bestreiten die Vorwürfe vehement, es gilt die Unschuldsvermutung.

Der damalige interimistische Justizminister Werner Kogler (Grüne) verkündete sodann  die vorläufige Suspendierung von Pilnacek. Die Bundesdisziplinarbehörde wandte sich Ende März per Bescheid dagegen und trat dafür ein, dass der Beamte gar nicht suspendiert gehöre. Dagegen wiederum beschwerte sich das Justizministerium.

Entschieden hat nun das Bundesverwaltungsgericht: Pilnacek bleibt suspendiert – mit offenem Ende. Das bedeutet: Der Beamte arbeitet so lange nicht mehr im Justizministerium, bis sein Disziplinarverfahren abgeschlossen wird – und das könnte dauern, da es an strafrechtlichen Ermittlungen hängt.

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(hell/m.s.)

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