Der Lockdown galt für alle – obwohl von Dreifachgeimpften kaum Risiko ausging. Das Höchstgericht soll über Verhältnismäßigkeit und Gleichheitsgrundsatz entscheiden.
Wien. Die Studien zu den Drittstichen sind erfreulich – zumindest, was die Deltavariante betrifft. Dreifachgeimpfte sind für einige Monate extrem gut vor Infektion und Transmission geschützt. Obwohl diese Personengruppe in Österreich rasch wächst, galt der Lockdown für alle. Juristen diskutieren seit Wochen darüber, ob das gerechtfertigt gewesen ist. Das muss nun der Verfassungsgerichtshof entscheiden.
Ein Mitarbeiter des Biocenters, selbst Biologe und dreifach geimpft, hat einen Individualantrag bei dem Höchstgericht eingebracht. Das ist für jeden Bürger möglich, der sich unmittelbar durch ein Gesetz oder eine Verordnung in seinen Grundrechten verletzt sieht. Der Mann gibt an, der Lockdown habe sein ganzes Leben auf den Kopf gestellt: Keine Freunde, kein Kino, kein Theater, keine Restaurants.