Österreichs Neutralität auf dem Prüfstand

SONDERSITZUNG NATIONALRAT: NEHAMMER
SONDERSITZUNG NATIONALRAT: NEHAMMERAPA/ROLAND SCHLAGER
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„Immerwährend“ muss nicht für immer heißen. Die Neutralität könnte jederzeit mit Zweidrittelmehrheit abgeschafft werden.

Bundeskanzler Karl Nehammer hat die Debatte über die Neutralität für beendet erklärt, noch bevor sie richtig begonnen hat. Am Dienstag gab er sich im Nationalrat verwundert, dass eine Diskussion darüber ausgebrochen sei, ob die Neutralität zur Debatte steht, ohne zu erwähnen, dass diese bislang vorrangig in seiner eigenen Partei geführt wurde. Dass ein Machtwort des Kanzlers für die Beendigung der Debatte reicht, darf aber bezweifelt werden: Mit dem Krieg in der Ukraine steht die Neutralität wieder einmal auf dem Prüfstand.

1. Österreich hat sich zur Neutralität verpflichtet – kann man die so einfach abschaffen?

Rein formal geschah der Beschluss der Neutralität im Jahr 1955 aus freien Stücken. Doch faktisch hängt das natürlich eng mit dem Staatsvertrag und dem Ende der Besatzung zusammen. Österreich hat sich nicht zur Neutralität verpflichtet, um den Staatsvertrag zu bekommen, das Gesetz wurde auch erst danach beschlossen. Sehr wohl haben sich aber die österreichischen Verhandler (Julius Raab, Leopold Figl, Adolf Schärf, Bruno Kreisky) im Moskauer Memorandum verpflichtet, dass sie für die Herbeiführung der Neutralitätsbeschlusses Sorge tragen werden.

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