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Worauf muss ich bei einem Mietvertrag achten?

Eine genaue Lektüre des Vertrags spart oft Ärger und Geld. Über Bürgschaft, Kaution und sonst noch Wissenswertes.

Die erste eigene Wohnung verspricht nicht nur Freiheit, sondern auch einen großen Schritt in das Erwachsenenleben. Um aber nicht in der harten Realität zu erwachen, gilt es, beim Mietvertrag einige Dinge zu beachten.

Österreich ist ein Land des Eigentums, laut Statistik leben 55 Prozent im Eigentum und 45 Prozent zur Miete. Ganz im Gegenteil zu unseren Nachbarn, in Deutschland sind es rund 57 Prozent und selbst in der Schweiz wohnen 58 Prozent aller Menschen zur Miete.

Laut einer Erste-Bank-Wohnstudie gibt es in Österreich dabei ein deutliches Gefälle – untersucht wurde bei dieser Studie jedoch nur der Unterschied zwischen Wien und dem Rest von Österreich. Grundsätzlich leben „am Land“ – so die Formulierung der Studie – 72 Prozent im Eigentum und in Wien wiederum nur 25 Prozent.

Aber bis es zu einem Mietverhältnis kommt, muss teilweise viel Zeit und Aufwand investiert werden, denn schon die Wohnungssuche ist geprägt durch wenig Angebot und hohe Nachfrage. Viele Wohnungen werden durch Immobilienmakler vermietet, das bedeutet, dass der Mieter die Provision bezahlt. Ab Jänner 2023 ändert sich das und es gilt das Bestellerprinzip – der Auftraggeber bezahlt die Provision. In Österreich darf bei einer Befristung des Vertrages bis zu drei Jahren eine Bruttomonatsmiete plus 20 Prozent Umsatzsteuer und bei einer Befristung über drei Jahre zwei Bruttomonatsmieten (plus 20 Prozent) verlangt werden.

Bei einer Besichtigung der Wohnung darf der Vermieter grundsätzlich alles fragen, erklärt Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer Wien. Bei ihm melden sich Menschen, die Hilfe beim Mietvertrag brauchen, hauptsächlich Verständnisfragen.

An einem Tag gibt es zwischen 50 und 150 Anfragen – nur in Wien. Etwa wurden zwei junge Männer bei einer gemeinsamen Besichtigung darauf angesprochen, ob sie homosexuell seien, die Vermutung lag nahe, dass sie die Wohnung schlussendlich deshalb nicht bekommen haben, „aber das zu beweisen, ist sehr schwierig“, erklärt Rosifka. Auch nach Haustieren, zukünftigen Kindern oder dem Musikgeschmack darf zwar grundsätzlich gefragt werden, der Mieter muss aber keine Auskunft geben. „In der Regel ist es aber so, dass man die Auskunft gibt. Ansonsten erhält man die Wohnung nicht“, so Rosifka. Mit Gehaltsnachweisen verhält es sich genauso.

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