Archivbild: Schmid im Juni 2020 vor dem Ibiza-U-Ausschuss.
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Mitreden: Soll Thomas Schmid Kronzeuge werden?

Soll Thomas Schmid in der Chat-Affäre den Kronzeugenstatus erhalten? Diskutieren Sie mit!

Aufregung im Nationalrat: Am Mittwoch befasste man sich in einer Sondersitzung mit der ÖVP-Chat-Affäre. Kurz vorher kochte die Causa gleich an mehreren Fronten wieder hoch, wie Klaus Knittelfelder berichtet. Am Feiertag meldete sich Altkanzler Sebastian Kurz zu Wort: „Thomas Schmid versucht durch die falsche Aussage, er hätte in meinem Auftrag gehandelt, den Kronzeugenstatus zu erlangen und straffrei zu kommen“, schrieb Kurz auf Twitter. Und: „Die Realität sagt das genaue Gegenteil, wie dieses Tonband beweist“.

Gemeint ist ein aufgezeichnetes Telefonat zwischen Kurz und Schmid, das zunächst die ÖVP in schriftlicher Form und dann Ex-BZÖ-Politiker Stefan Petzner als Mitschnitt in Umlauf gebracht hat. Kurz sieht sich dadurch in der Affäre rund um gekaufte Umfragen entlastet. Schmid sieht das freilich anders. Was er zum Telefongespräch sagt, lesen Sie hier.

Am Donnerstag sagt Schmid als Auskunftsperson im ÖVP-U-Ausschuss aus. Hellin Jankowski berichtet live. Im U-Ausschuss führt den Vorsitz übrigens normalerweise Wolfgang Sobotka, der von Schmid ebenfalls schwer belastet wird und vehement dementiert. Sobotka reist allerdings dienstlich in Italien, leitet also nicht die Befragung Schmids.

Wie erst vor wenigen Wochen bekannt wurde, sagte Schmid ausführlich zur Chat-Affäre aus und will Kronzeuge werden. Den Antrag hat er noch nicht gestellt, es ist aber davon auszugehen.

„Wenn man wie Thomas Schmid auspackt, darf man keine sofortige Gegenleistung erwarten“, erklärt „Presse"-Rechtsexperte Philipp Aichinger. Ein Zeuge könne sich also nie sicher sein, ob seine Angaben zu einem Kronzeugenstatus führen. Die Voraussetzung sei jedenfalls ein freiwilliges und reumütiges Geständnis, in dem neues offenbart wird, das wesentlich zur Aufklärung der Straftat beiträgt. 

Erhält jemand den Kronzeugenstatus, darf er mit einer Diversion rechnen. Er muss z. B. etwas zahlen oder erhält eine Probezeit, gilt aber weiter als unbescholten.

Mit seinen Vorwürfen belasteter Schmid sich selbst schwer, aber auch Ex-Kanzler Kurz. Es geht um Untreue, Bestechlichkeit und falsche Beweisaussage. Mehr zu den Vorwürfen und dem möglichen Strafrahmen lesen Sie hier.

Was in der Causa Schmid bisher bekannt sind und um welche Beschuldigte es geht, haben auch Valerie Heine und Eva Schrittwieser detailliert aufgelistet.

Wie vertrauens- und glaubwürdig ist nun aber Thomas Schmid? Dieser Frage ist Anna Thalhammer nachgegangen. Sie schreibt: „Schmid ist durchaus geständig. Vor allem dort, wo Chats, E-Mails und andere Beweismittel relativ wenig Interpretationsspielraum lassen.". Allerdings würden seine bisherige Vita und seine Aussagen zeigen: „Schmid ist kein Ideologe, der unbeirrt seinem Weg folgt. Er war ein Karrierist, der stets ein gutes Gespür für die heißesten Aktien in der Partei hatte, um sein eigenes Fortkommen zu befeuern.“

Wie wahrscheinlich ist es, dass Schmid, in mehreren Causen zentraler Beschuldigter, den Kronzeugenstatuts erhält? Anna Thalhammererinnert in einem Leitartikel daran, dass die Meinungsforscherin Sabine Beinschab – entgegen der Meinung vieler Juristen – eine Kronzeugenregelung bekam: „Der Umgang mit Beinschab war ein deutliches Signal an potenzielle Kronzeugen, sich zu trauen.“ 

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(sk)

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