Den Haag

Weltstrafgericht erlässt Haftbefehl gegen Putin und seine Kinderrechtsbeauftragte

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Wladimir Putin und Maria Alexejewna Lwowa-Belowa auf einem Archivbild(c) IMAGO/SNA (IMAGO/Mikhail Klimentyev)
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Dem russischen Präsidenten werden Kriegsverbrechen wegen der Deportation ukrainischer Kinder vorgeworfen. Mehr als 16.000 Kinder sollen verschleppt worden sein.

In einem spektakulären Akt hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) am Freitag Haftbefehl gegen Russlands Präsident Wladimir Putin erlassen. Basis sind Vorwürfe, wonach Putin verantwortlich sei für Kriegsverbrechen in der Ukraine – konkret wird die Deportation von Ukrainern, insbesondere von Kindern, in die Russische Föderation genannt. Ein Haftbefehl erging auch gegen Russlands Beauftragte für Kinderrechte, Maria Aleksejewna Lwowa-Belowa.

Als rechtliche Basis wurden Bestimmungen im IGH-Statut genannt, wonach es eine Zuständigkeit für Kriegsverbrechen gibt, die darin bestehen, dass eine Bevölkerungsgruppe gegen ihren Willen deportiert wird. Das wurzelt wiederum in der UN-Völkermordkonvention von 1948: Demnach gilt es als eine Form von Völkermord, wenn eine nationale, ethnische oder nach anderen Merkmalen definierte Gruppe transferiert wird, um sie ganz oder teilweise zu zerstören. 147 Staaten sind Parteien der dieser Konvention, darunter Russland. Davon abgesehen hat das Genozidverbot nach rechtlicher Ansicht den Status von Völkergewohnheitsrecht erlangt.

Das juristische Match um eine etwaige Festnahme ist indes unabsehbar und komplex. So hat Russland etwa den 1998 durch einen Vertrag (Römisches Statut) gegründeten IStGH nicht anerkannt. Zwar unterschrieb Moskau das Statut anno 2000, zog das aber zurück. Aktuell unterstützen 123 Länder den IStGH, nicht aber etwa die USA, China, Indien, Indonesien, die Türkei, Saudiarabien, Kuba. Außerdem stünde laut Völkerrechtlern Putins Funktion als Staatsoberhaupt grundsätzlich einer Verhaftung entgegen. Dennoch dürfte sich sein Aktionsradius für Reisen aus pragmatischen Gründen und solchen der Vorsicht verringern – es könnte ja ein Staat quasi wissentlich rechtswidrig versuchen, ihn festzunehmen, um ein Zeichen zu setzen. Allerdings gibt es wie erwähnt viele Länder, die das Gericht in den Niederlanden und dessen Anordnungen nicht anerkennen.

16.000 ukrainische Kinder verschleppt

Mehrere westliche Regierungen sowie die ukrainische begrüßten den Haftbefehl. Nach Angaben Kiews wurden mehr als 16.000 Kinder verschleppt. Die Ukraine ist wie Russland nicht Partei des IStGH, hat aber dessen Befugnis für seit 2014 auf ukrainischem Gebiet verübte Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen anerkannt. Russland bekräftigte, der Strafgerichtshof in Den Haag und der Haftbefehl seien „bedeutungslos“.

 

(wg/ag.)


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