Inseratenaffäre

Familienbonus bewerben – ein strafbarer Akt?

Im U-Ausschuss waren die Schmid-Aussagen bereits breit diskutiertes Thema.
Im U-Ausschuss waren die Schmid-Aussagen bereits breit diskutiertes Thema.ALEX HALADA / picturedesk.com
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Ex-Kanzler Kurz wehrt sich gegen die Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaft betrachtet die extensive Bewerbung eines „parteipolitischen Erfolgs“ wie des Familienbonus als Untreuedelikt.

Wien. Am Tag nach der Hausdurchsuchung bei „Heute“-Herausgeberin Eva Dichand hat sich Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz zu Wort gemeldet. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat ja die Ermittlungen gegen ihn ausgeweitet: Kurz habe sich durch die Inserate an „Heute“ und die „Krone“ freundliche Berichterstattung erkauft, insgesamt neun Beschuldigten wird unter anderem Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit vorgeworfen.

Die Aussagen von Thomas Schmid – der ehemalige Generalsekretär des Finanzministeriums belastet Kurz – seien „frei erfunden“, schreibt der Ex-Kanzler nun auf Facebook. Das sei aber wenig verwunderlich, da Schmid versuche, den Kronzeugenstatus zu erlangen und damit straffrei auszugehen. „Die WKStA nimmt das dankend auf, da nach Jahren der Vorwürfe gegen mein Team und mich noch immer keine Beweise vorhanden sind“, schreibt Kurz weiter. Sämtliche Vorwürfe würden die Tätigkeit Schmids im Finanzministerium betreffen, nicht ihn. Und Kurz fragt, warum die Bewerbung des Familienbonus überhaupt eine Straftat sein soll.

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