Homosexuelle dürfen Kinder adoptieren

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Justizministerin Beatrix Karl kündigt an, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rasch umzusetzen.

Wien/Strassburg. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gibt einem homosexuellen Paar recht: Es werde vom österreichischen Gesetz diskriminiert, urteilten die Straßburger Richter am Dienstag. Das Paar wollte durchsetzen, dass eine der Frauen das Kind der anderen adoptieren darf. Doch was bedeutet das Urteil? „Die Presse" ist den wichtigsten Fragen nachgegangen.

1. Warum haben die Frauen in Straßburg recht bekommen?

Die Richter beriefen sich auf das in der Menschenrechtskonvention vorgesehene Recht auf Privat- und Familienleben sowie auf das Diskriminierungsverbot. Man dürfe ein lediges homosexuelles Paar nicht anders behandeln als ein unverheiratetes heterosexuelles. Dafür gebe es keine überzeugenden Gründe.

In Österreich ist es ledigen Heterosexuellen erlaubt, das Kind des Partners (also das Stiefkind) zu adoptieren. Die Adoption eines völlig fremden Kindes ist nur Ehepaaren oder aber Einzelpersonen (also auch einzelnen Homosexuellen) gestattet.

2. Könnte man homosexuellen Paaren die Adoption noch verbieten?

Ja, aber nur, wenn man das Gesetz grundlegend ändert. Der EGMR hält fest, dass es legitim wäre, nur verheirateten Paaren die Adoption des Stiefkinds zu erlauben. Eine Ehe gibt es in Österreich nur für Heterosexuelle.

3. Was bedeutet das Urteil für den Einzelfall?

Österreich muss dem Paar 10.000 Euro Entschädigung und 28.400 Euro an Kostenersatz zahlen. Denn die heimischen Gerichte hatten mit Verweis auf die sexuelle Orientierung der Lesben eine Stiefkindadoption explizit ausgeschlossen. Ob die Adoption sonst durchgegangen wäre, steht freilich auf einem anderen Blatt: Denn auch der Vater des (inzwischen 17-Jährigen) spielt rechtlich eine Rolle.

4. Was bedeutet das Urteil über den Einzelfall hinaus?

Der EGMR sehe keinen Beweis dafür, dass gleichgeschlechtliche Eltern für ein Kind schlechter seien, konstatiert Barbara Beclin, Familienrechtsexpertin an der Uni Wien. Daher könne das Urteil Auswirkung auf künftige Fälle haben, in denen gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam ein fremdes Kind adoptieren wollen. Diesen Fall wollte der EGMR im jetzigen Urteil, in dem er sich auf Stiefkinder konzentrierte, nicht beurteilen. In Österreich dürfen nur Ehepaare gemeinsam ein fremdes Kind adoptieren. Man könnte, sagt Beclin, aber damit argumentieren, dass die Eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle und die Ehe ähnlich seien. Zudem ortet Beclin Rückenwind für Lesben, die gerade beim Verfassungsgerichtshof für das Recht auf künstliche Befruchtung kämpfen.s

5. Wird Österreich nach dem EGMR-Urteil sein Gesetz ändern?

Ja. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) will noch im März eine Regierungsvorlage einbringen. Sie soll homosexuellen Paaren die Adoption von Kindern des Partners ermöglichen. Verboten bleibe, dass Homosexuelle ein fremdes Kind, das weder von einem noch vom anderen Partner abstammt, adoptieren. Dies wollte die SPÖ.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20. Februar 2013)

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