Ob Downloads und Streamings von Musik oder Filmen aus dem Internet erlaubt ist, ist juristisch umstritten.
Ist es verwerflich, Musik und Videos aus dem Internet downzuloaden oder seine Lieblings-TV-Serie via Streaming auf dem Computer anzuschauen, lange bevor sie im Fernsehen läuft? Wenn es sich um illegale Downloads handelt, dann schon (zumindest, wenn es die Möglichkeit gäbe, das jeweilige Werk auch legal zu hören oder zu sehen). Denn in einem Song, Fernseh- oder Kinofilm stecken Aufwand, Geld und Kreativleistung, die etwas wert sein müssen – egal, ob sie via CD/DVD oder online genutzt werden. Allerdings fördern auch schwarze Schafe das Geschäft: Laut einer Studie der EU-Kommission steigert Online-Piraterie die Klickzahlen legaler Anbieter, und der US-Sender CBS hat erhoben, dass Online-Streaming von Serien den Einschaltquoten nicht schadet.
Wer auf Nummer sicher gehen will, hat es aber nicht leicht: Ob der reine Download von Musik oder Videos aus dem Internet (also ohne das Musikstück oder Video selbst wieder anbieten zu wollen) erlaubt ist, ist juristisch umstritten, heißt es auf der offiziellen Website help.gv.at. Dort wird empfohlen, Dateien nur von Portalen zu beziehen, „die die Verwertungsrechte erworben haben“ – help.gv.at bietet Beispiele und Links an. „Nicht erlaubt“ ist das Anbieten von Musik oder Videos in Tauschbörsen ohne die Zustimmung des Urhebers. Beim Streaming werden Filme, Musik oder TV-Serien direkt auf dem Computer wiedergegeben, ohne sie auf der Festplatte zu speichern. Laut help.gv.at gilt es juristisch „dennoch als Download“, und es ist unklar, ob es verboten ist. Erlaubt sind jedenfalls Livestreams von Veranstaltung oder TV-Sendungen. i.w.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.04.2013)