Gericht: Richter fürchten, Daumen drehen zu müssen

Viktor Kreuschitz, der österreichische Richter am erstinstanzlichen Gericht in Luxemburg, kritisiert die bevorstehende Vergrößerung des Gerichts als kontraproduktiv, teuer und wenig durchdacht.

Während die Justiz in den meisten EU-Staaten darüber klagt, mit zu wenigen Richtern auskommen zu müssen, vernimmt man am Gericht der Union den entgegengesetzten Vorwurf: Dort werde die Richterzahl bis 2019 völlig überflüssigerweise von derzeit 28 auf 56 verdoppelt. „Das bringt sehr viel Unruhe und großen Schaden“, sagt Viktor Kreuschitz, österreichischer Richter am Gericht, im Gespräch mit der „Presse“.

Kreuschitz ist mit seiner Kritik nicht allein. Sein belgischer Richterkollege Franklin Dehousse etwa hat erst kürzlich in einem fast 90-seitigen Dossier (Egmont Paper, The Royal Institute for International Relations) penibel beschrieben, wie es zu der auch aus seiner Sicht unnötigen Aufblähung des Gerichts gekommen ist. Dehousse nennt die Verdoppelung der Richterzahl „offenkundig exzessiv“; als Grund sieht er die Unfähigkeit der EU-Staaten, sich auf etwas anderes als die schematische Vergrößerung von je einem auf zwei Richter zu einigen.

Das Gericht wurde 1989 als erste Instanz geschaffen, um den Gerichtshof zu entlasten. Es ist unter anderem für Wettbewerbssachen, staatliche Beihilfen und Markenstreitigkeiten zuständig, auch nach Klagen von Mitgliedstaaten gegen Entscheidungen der Kommission und anderer Organe. Bürger oder Unternehmen, die sich gegen Maßnahmen von Organen der EU beschweren wollen, können sich ebenfalls an das Gericht wenden: etwa wegen des Einfrierens verdächtiger Gelder oder wegen Geldbußen, die von der EU-Kommission verhängt wurden.

Spektakulär war die Bestrafung des IT-Riesen Microsoft, die das Gericht 2007 in Höhe von 497 Mio Euro bestätigte. Grund: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Andere Urteile waren weniger spektakulär, aber ebenso wichtig für den Einzelnen: etwa darüber, dass die von EU-Entscheidungen Betroffenen ein Recht haben, gehört zu werden, oder dass die Behörden verpflichtet sind, ihre Entscheidungen zu begründen.

Der Aktenanfall beim Gericht nahm eine Zeitlang bedrohlich zu – und damit die Dauer der Erledigungen. Es kam so weit, dass der EuGH urteilte, das Gericht hätte mit einem zu langen Verfahren die Fairness verletzt.

Allerdings gelang es dem Gericht, den Trend umzukehren und die Rückstände abzuarbeiten. Die Produktivität ist gestiegen, ohne dass Richter hinzugekommen wären; es hat genügt, die Zahl der im Hintergrund arbeitenden Referenten zu erhöhen. Schon zuvor hatte der EuGH aber die Ernennung zwölf zusätzlicher Richter vorgeschlagen. Bloß gelang den EU-Staaten nicht, sich auf einen Modus zu einigen, wer Richter schicken darf und wer nicht. Die einzig mögliche Einigung, für die sich auch der damalige EuGH-Präsident, Vassilios Skouris, starkmachte: Jeder Staat soll zwei Richter bestimmen dürfen. Und das geht so: Noch heuer wird das Gericht für den öffentlichen Dienst (sieben Richter) ins allgemeine Gericht integriert, und zwölf neue Richter werden ernannt; bis 2019 kommen weitere neun dazu. Im Gegenzug sinkt die Zahl der Referenten.

Geld scheint dabei keine Rolle zu spielen. Während ein Referent nur etwa 100.000 Euro pro Jahr kostet, schlägt jeder Richter samt Kabinett mit dem Acht- bis Zehnfachen zu Buche. Und er bringt dem Gericht nichts, sondern schadet ihm nach Meinung Kreuschitz' sogar. Kreuschitz befürchtet Nachteile für die Kohärenz der Rechtsprechung und Effizienzverluste, wie man sie auch nach der EU-Erweiterung 2004 habe feststellen müssen. „Dazu kommt noch, dass es für 21 zusätzliche Richter nicht genug Fälle geben wird und dass daher das Daumendrehen bald auch zum allgemeinen Phänomen wird“, schrieb Kreuschitz in einer Stellungnahme zur Verdoppelung der Richterzahl.

„Amateurhafte Vorgangsweise“

Kreuschitz findet die Vorgangsweise „amateurhaft“; besser wäre es gewesen, das Gericht für den öffentlichen Dienst beizubehalten und ein Spezialgericht für Markensachen einzurichten. Der SPÖ-nahe Österreicher war vor seiner Ernennung zum Richter im September2013 Rechtsberater im Juristischen Dienst der EU-Kommission. Zuvor hatte er im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts gearbeitet. Der Nationalrat hat mehrheitlich beschlossen (nur FPÖ dagegen), Kreuschitz nach den ersten drei Jahren für weitere sechs vorzuschlagen. [ Foto: Gerichtshof der EU ] (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.05.2016)

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