Wann ein Arzneimittel mit und wann es ohne Rezept erhältlich ist, regelt in Österreich das Rezeptpflichtgesetz recht streng. Zum Leidwesen der Pharmaunternehmen. Sie dürfen nämlich nur rezeptfreie Medikamente bewerben.
Wien. Das Medikament Contergan war in Österreich – anders als in Deutschland – rezeptpflichtig. Deshalb gab es in Österreich nur wenige Schädigungen durch Contergan. Ob ein Wirkstoff ohne oder nur mit Rezept von Apothekern abgegeben werden darf, regelt EU-weit die Richtlinie 2001/83/ EG (Gemeinschaftskodex für Humanmedizin) unter Titel VI. National wurden diese Bestimmungen in Österreich im Rezeptpflichtgesetz im Vergleich zu anderen Ländern eher streng umgesetzt.
Ohne ein Rezept (auch Over the Counter, OTC) kann der Kunde demnach ein Medikament im Prinzip nur dann erwerben, wenn ihm die Selbstdiagnose seiner Erkrankung möglich ist und das Arzneimittel in der Anwendung so sicher ist, dass er es ohne ärztliche Betreuung zu sich nehmen kann. Darunter fallen vor allem Arzneien gegen Schmerzen, Husten und Erkältungen. Sind diese – ohnehin eher schwammigen – Vorgaben nicht erfüllt, darf die Arzneimittelbehörde das Medikament nur rezeptpflichtig zulassen.