Eine Wohnung wurde jahrelang renoviert, aber nicht bewohnt. Dann zog die Tochter des Mieters wieder ein. Ist der lange Leerstand ein Kündigungsgrund?
Wer seine Mietwohnung nicht mehr braucht, sondern sie zur Gänze jemandem anderen überlässt, kann seine Rechte daran verlieren – denn das ist laut Mietrechtsgesetz ein Kündigungsgrund. Dass es hier jedoch gewisse Spielräume gibt, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH; 8 Ob 68/20p).
Eine vierköpfige Familie – Eltern, Tochter und Sohn – hatte jahrelang in einer rund 32 Quadratmeter kleinen, sanierungsbedürftigen Substandardwohnung gelebt. Im Jahr 2012 übersiedelte die Familie in eine 60-Quadratmeter-Wohnung, behielt jedoch die kleinere Wohnung ebenfalls. Sie sollte der – damals 16-jährigen – Tochter überlassen und vor ihrem Einzug renoviert werden. Die Sanierungsarbeiten zogen sich hin, im Jahr 2015 zog die Tochter jedoch tatsächlich wieder ein. Die Miete bezahlte weiterhin der Vater.