Pandemie

Maskenpflicht für sitzende Schüler fällt, "3G"-Regel bleibt

Concert goers Click Festival 2019.
Concert goers Click Festival 2019.(c) PYMCA/Universal Images Group via (PYMCA)
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Die Sperrstunde wird auf 24 Uhr verschoben, der Mindestabstand wird halbiert, das Reisen erleichtert. Die Nachtgastronomie könnte mit Juli öffnen - und die übrigen Coronamaßnahmen fallen.

Das Lockern geht weiter: Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hat weitere Rücknahmen der derzeit geltenden Coronamaßnahmen verkündet. Seit Donnerstag (10. Juni) gilt eine „Halbierung“: Der einzuhaltende Mindestabstand in der Gastronomie wurde von zwei auf einen Meter reduziert, das Zusammensein von bis zu 16 Personen in Außenbereichen bzw. acht Personen im Inneren von Gastronomiestätten (jeweils plus Kinder) gestattet.

Die Quadratmeterzahl pro Kunden wurde von 20 auf zehn Meter reduziert. Verlängert hingegen wurdedie Sperrstunde von 22 auf 24 Uhr. Weiterhin einzuhalten bleibt die „3G"-Regel, welche besagt, dass Personen, um am öffentlichen Leben teilhaben zu können, gegen das Coronavirus geimpft, von einer Covid-19-Erkrankung genesen oder negativ auf eine Infektion getestet sein müssen. In Outdoor-Bereichen fällt die Maske komplett. 

Auch für Touristen wurde es einfacher: Bei der Einreise aus „sicheren Ländern“ (die jeweils aktuelle Lage ist auf der Homepage des Außenministeriums einsehbar, Anm.) nach Österreich soll ebenfalls nur noch die „3G"- Regel beachtet werden müssen. Eine „Pre Travel Clearance" ist nur noch bei der Einreise aus Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete notwendig. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) ergänzte, dass die Lockerungen dazu führen, dass Kongresse und der Messebereich wieder Fahrt aufnehmen.  Kulturveranstaltungen können ab sofort stärker ausgelastet werden - bis zu 75 statt wie bisher 50 Prozent.

Für Reiseunternehmen hat die Bundesregierung ebenfalls Neuigkeiten parat: Sofern alle Reisenden die „3G"-Vorgabe erfüllen, gilt in Reisebussen keine Personenbeschränkung mehr, kündigte sie an. Gleiches gelte im kulturellen Bereich, beispielsweise bei Chören.

Mit 15. Juni fällt an allen Schulen die Maskenpflicht am Sitzplatz. Weiterhin Maske tragen muss man dagegen im restlichen Schulgebäude. Wer sich mit einem Mund-Nasen-Schutz bzw. einer FFP2-Maske sicherer fühlt, kann sie weiter freiwillig auch am Platz verwenden.

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Nachtgastronomie mit Fragezeichen

Die nächsten Schritte in Richtung Normalität bringt dann der Juli, wie Köstinger betonte. Dann sollen keine Beschränkungen mehr gelten (kein Mindestabstand, keine Kapazitätsbeschränkungen, keine vorgegebene Sperrstunde). Einzuhalten bleibt dann nur noch die „3G"-Regel.

Etwas verhaltener formulierte dies Mückstein: Es gelte, noch zuzuwarten. So werde etwa über eine Öffnung der Nachtgastronomie derzeit noch diskutiert. Eine entsprechende Entscheidung werde gegen Ende Juni fallen. „Die Nachtgastronomie ist ein Bereich, der noch relativ ungeschützt ist. Weil viele Erwachsene noch ungeimpft sind“, begründete Mückstein das Vorgehen. Relativ fest stehe aber schon jetzt, dass auch dort die „3G“-Regel als Zutrittsschranken eingezogen wird, so der Minister.

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