Er habe alles wie verlangt geliefert, versicherte der Finanzminister dem VfGH. Die Opposition glaubt ihm nicht, das Höchstgericht muss bis Freitag entscheiden.
Vergangene Woche gab es Post vom Bundespräsidenten, diese Woche erhielt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein Schreiben der Finanzprokuratur. „Aufgrund der vollständigen Erfüllung der Anordnungen des Verfassungsgerichtshofs vom 3. März“ müsse man keine Exekution mehr gegen Finanzminister Gernot Blümel führen, wird darin argumentiert. Die Finanzprokuratur vertritt als Anwalt der Republik den Minister.
Der VfGH muss bis Freitag entscheiden, ob gegen Blümel Exekution geführt wird. Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat den VfGH um eine Entscheidung ersucht, nachdem die Opposition beklagt hatte, noch immer nicht alle nötigen Daten für den U-Ausschuss erhalten zu haben.
Neben der juristischen Flanke versuchte Blümel am Dienstag auch, die mediale abzudecken. In einer Pressekonferenz rückte er zum Konter gegen die Opposition aus. Es gehe ihm vor allem um seine Mitarbeiter, sagte Blümel. „Wenn die Opposition behauptet, dass nicht vollständig geliefert wurde, wirft sie den Mitarbeitern vor, nicht die Wahrheit zu sagen“, erklärte Blümel. Schließlich hätten die Führungskräfte seines Ministeriums mit ihrer Unterschrift bestätigt, dass der U-Ausschuss alles Relevante erhalten hat.
Die Entscheidung darüber, welche E-Mails privat sind, würden die Mitarbeiter selbst treffen, sagte Blümel. Man dürfe als Arbeitgeber gar nicht nachschauen. Private E-Mails müssen nicht an den Ausschuss geliefert werden. Dieser will Vorgänge in der Amtszeit von Blümels Amtsvorgänger und Parteifreund Hartwig Löger untersuchen.
Laut der Opposition wurden weniger relevante Mails geliefert, als es geben müsste. Und weil sie thematisch geordnet kamen, vermuten SPÖ, FPÖ und Neos, dass das Ministerium E-Mails vorselektiert hat, was laut dem VfGH-Erkenntnis aus dem März nicht erlaubt ist. Nach dem damaligen Richterentscheid hatte Blümel dem U-Ausschuss die Unterlagen nicht wie verlangt geliefert, weswegen der VfGH im Mai denBundespräsidenten um die Exekution ersuchte. Da Blümel darauf erklärte, doch alles zu liefern, sah Alexander Van der Bellen von einer Exekution ab. Nun muss die Sache wieder neu aufgerollt werden.
Verlangt der VfGH eine Exekution, müsste Van der Bellen eine Behörde beauftragen, die Daten des Ministeriums zu sichern. Blümel ersuchte am Dienstag Van der Bellen aber auch, sich selbst von der schon erfolgten Datenlieferung seines Hauses zu überzeugen.
Kickl ortet „Jauchengruben“
Während Blümel eine „Skandalisierung“ seitens der Opposition ortet, plädiert FPÖ-Chef Herbert Kickl für eine Fortsetzung des sonst im Juli endenden „Ibiza-Ausschusses“: „Wir reden nicht mehr von sauren Wiesen, die trockengelegt werden müssen, sondern von Jauchengruben, die ausgehoben werden müssen“, meinte er. Heute würde die Bevölkerung beim Wort „Ibiza“ schon mehr an Sebastian Kurz als an die FPÖ denken. (aich)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.06.2021)