Ermittlung

Richter befragt Kurz: WKStA könnte dabei sein

Sebastian Kurz (am Bild im U-Ausschuss im Vorjahr) wird von der Justiz als Beschuldigter vernommen.
APA/HELMUT FOHRINGER
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Wenn ein Richter den Bundeskanzler als Beschuldigten vernimmt, dürfen sowohl die Verteidigung als auch ein Vertreter der Anklage Präsenz zeigen.

Eines ist bei den Ermittlungen gegen Sebastian Kurz wegen möglicher Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss am 24. Juni 2020 nun klar: Nach einer Weisung des Justizministeriums hat die Vernehmung des Kanzlers (er bestreitet die Vorwürfe) durch einen Richter und nicht durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu erfolgen. Das Ressort begründete dies mit einer Ausnahmebestimmung der Strafprozessordnung (Paragraf 101, Absatz 2 StPO), laut der bei besonderem öffentlichen Interesse ebendies vorgesehen ist. Heißt dies, dass nur der Richter allein Kurz befragen darf? Oder kann ein Oberstaatsanwalt der WKStA (oder gar ein ganzes Team) bei der richterlichen Vernehmung dabei sein?

 


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