Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schützt Meinungsfreiheit, gibt der Praxis aber eine schwierige Abwägung auf.
Wien. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat Österreich vorige Woche erneut wegen Missachtung der Meinungsfreiheit verurteilt: Der Oberste Gerichtshof hat demnach im Streit über die Herausgabe der Daten von Internetnutzern, die sich in einem „Standard“-Forum aggressiv FPÖ-kritisch geäußert hatten, eine gebotene Interessenabwägung unterlassen. Wie diese künftig ausfallen soll, wird die Praxis je nach Einzelfall lösen müssen: Wie das Justizministerium auf „Presse“-Anfrage mitteilt, ist keine Gesetzesänderung geplant.
Drei Poster hatten 2012/13 unter Alias-Namen Politiker der Freiheitlichen in Kärnten und den jetzigen FPÖ-Chef Herbert Kickl angegriffen: die einen als „korrupte Polit-Arschlöcher“ und Angehörige von Parteien mit „dauernder Nazi-Wiederbelebung“, Kickl fiktiv als „einen der größten Verbrecher der 2ten Republik“, wäre „wenigstens der mafiaparagraf einmal angewendet worden auf die rechtsextreme szene in Österreich“.