Die Justiz- und die Frauenministerin lobten unlängst „Verbesserungen“ im Bereich des Gewaltschutzes. Doch was wurde aus den Versprechungen der vergangenen Jahre? Eine Bestandsaufnahme.
Gewalt im häuslichen Bereich sei nach wie vor „keine Privatsache“, bekräftigten Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) anlässlich 25 Jahre Gewaltschutzgesetz. Sie orten „zahlreiche Verbesserungen“ in den vergangenen beiden Jahren. Oppositionsparteien und soziale Einrichtungen empfinden das Eigenlob der Ministerinnen als „Heuchelei“. Konkret kritisieren die Parteien, dass es in Österreich nach wie vor massive Verfehlungen gebe. Denn Frauenhäuser würden für Betroffene in der Praxis den wichtigsten Schutz vor Gewalt bieten. 291 Frauen sollen aber im Vorjahr von Frauenhäusern abgewiesen worden sein, die überwältigende Mehrheit davon in Niederösterreich. Platzmangel war 2021 mit 48 Prozent der häufigste Grund für eine Absage.
Das sei ein Zustand, der so nicht länger tragbar sei, lautet der Vorwurf aus den Reihen der Grünen nun. Seit der Einsetzung des Gewaltschutzgesetzes können Gewalttäter (zumindest in der Theorie) vom gemeinsamen Wohnort weggewiesen werden. Das reiche aber noch lang nicht aus, um gefährdete Frauen zu schützen, mahnen Kritiker. Dort, wo es wirklich notwendig sei, fehle es an Investitionen. 2021 wurden von der Regierung 25 Millionen Euro für den Gewaltschutz von Frauen budgetiert. Neue Maßnahmen wie den „stillen Notruf“ schrieb man sich auf die Fahnen, Hilfsorganisationen mahnten jedoch vor den Gefahren der App. Keine einzige Frauenschutzorganisation wurde in deren Entwicklung miteinbezogen. Der Mangel an Frauenhausplätzen blieb weiterhin bestehen.