Arbeitsmigranten bekommen erst nach fünf Jahren die volle Sozialhilfe, Asylberechtigte aufgrund EU-Rechts ab dem ersten Tag.
Bei Sozialleistungen soll es für Zuwanderer eine Wartefrist von fünf Jahre geben, hatte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) bei seiner Zukunftsrede am Freitag gesagt. Davor solle man nur die halben Leistungen bekommen. Auf welche Sozialleistungen der Vorschlag genau abzielt, ist unklar, auch bei seinem Hintergrundgespräch am Montag wurde der Kanzler nicht konkreter. Das Modell werde von Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) ausgearbeitet und sich am EU-Recht orientieren, sagte er.
Auch das Integrationsministerium nannte auf Nachfrage am Montag keine Details. Raab hielt am Sonntag lediglich allgemein fest: „Eine Reform der Sozialleistungen würde sowohl illegale Migration und Einwanderung in unser Sozialsystem deutlich reduzieren als auch zu einer schnelleren Arbeitsmarktintegration führen.“
Logisch wäre es, bei der Sozialhilfe anzusetzen – allerdings ist gerade da der Nehammer-Vorschlag in weiten Bereichen längst umgesetzt. Derzeit haben Drittstaatsangehörige (also Zuwanderer, die nicht aus der EU kommen) die ersten fünf Jahre lang keinerlei Anspruch auf Sozialhilfe (also auch nicht auf die Hälfte). Auch bei EU-Bürgern ist die Sozialhilfe eingeschränkt, vollen Zugang gibt es erst nach fünf Jahren Aufenthalt – was auch EU-rechtskonform ist. Es wäre nicht im Sinne der EU-Regeln, dass man ins beste Sozialsystem einwandert.
Einschränkung für EU-Bürger
Es gibt aber sehr wohl Fälle, in denen EU-Bürger auch davor schon Sozialleistungen bekommen.