Digitaler Binnenmarkt: EU peilt Geoblocking-Verbot an

(C) Bloomberg/ Eurostat/ DiePress
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Die EU-Kommission will, dass zahlende Kunden von Online-Videotheken ab 2017 ihre Abonnements innerhalb der gesamten Union nutzen dürfen.

Brüssel. Dass der gemeinsame Binnenmarkt der EU trotz gegenteiliger Behauptungen und kontinuierlicher Flickarbeit immer noch Löcher aufweist, ist jedem bekannt, der beispielsweise über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg Dienstleistungen anbieten beziehungsweise in Anspruch nehmen möchte. Auch im Internet, dem grenzüberschreitenden Medium schlechthin, können EU-Bürger nicht ohne Reibungsverluste auf Schnäppchenjagd gehen – ein Zustand, der nun die EU-Kommission auf den Plan gerufen hat. Am gestrigen Mittwoch präsentierte die Brüsseler Behörde ihre Vorstellungen zur Beseitigung von Hürden im digitalen Handel und Datenverkehr. Sofern Rat und Europaparlament mitspielen, sollen die Erleichterungen zeitgleich mit dem endgültigen Ende der Mobilfunk-Roaminggebühren im Jahr 2017 in Kraft treten.

Das am Mittwoch vorgestellte Maßnahmenpaket hat zwei Stoßrichtungen: Zum einen geht es darum, den grenzüberschreitenden Onlinehandel zu fördern, zum anderen geht es, grob ausgedrückt, um eine Steigerung des Verbraucherkomforts. Zur zweiten Kategorie zählt jedenfalls das angepeilte Verbot des sogenannten Geoblocking – also von Barrieren beim Konsum erworbener digitaler Inhalte außerhalb des eigenen Wohnorts. Derzeit werden etwa Abonnenten von Online-Streamingdiensten wie Amazon oder Netflix daran gehindert, auf den erworbenen Content im Ausland (beispielsweise während eines Urlaubs) zuzugreifen. Aus der Unternehmerperspektive hat Geoblocking Sinn, weil es eine regionale Staffelung der Tarife nach der Kaufkraft der Konsumenten ermöglicht. Firmenlobbyisten verweisen dabei auf die Tatsache, dass innerhalb der EU Copyright- und Lizenzgebühren (etwa für Sportübertragungen) in unterschiedlicher Höhe verlangt werden. Doch in Brüssel wollte man am Mittwoch nichts davon wissen: „Menschen, die Inhalte legal kaufen, müssen in der Lage sein, diese überallhin in Europa mitzunehmen“, sagte der für den digitalen Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar, Andrus Ansip.

Der Vorschlag der Brüsseler Behörde ist kontrovers: Während Industrievertreter vor dem Missbrauch der Bestimmungen und Zusatzaufwand für Unternehmen warnen, geht der Entwurf Konsumentenschützern und Grünen nicht weit genug – denn künftig dürften Konsumenten ihre Abos zwar im Ausland nutzen, aber nicht in jedem beliebigen Land bestellen. „Die digitalen Grenzen bleiben bestehen. Dieser Anachronismus ist für niemanden nachvollziehbar“, so die EU-Abgeordnete Julia Reda, die sich in der Grünen Fraktion mit der Copyright-Agenda befasst.

David Cameron lobt sich selbst

Diese Kontroverse hinderte allerdings David Cameron nicht daran, den Vorschlag der Kommission in innenpolitisches Kleingeld umzumünzen. Der britische Premier, der mit seinen europäischen Kollegen über eine Reform der Union verhandelt (siehe Bericht) und gegen Europagegner in eigenen Reihen ankämpft, bezeichnete die Initiative umgehend als Beispiel für „britische Führungsstärke“ und die Reformfähigkeit der EU.

Die zweite Komponente der Initiative zielt auf mehr grenzüberschreitenden Onlinehandel ab, der immer noch eine vernachlässigbare Größe darstellt (siehe Grafik oben). So generieren europäische Unternehmen lediglich 13 Prozent ihrer Online-Umsätze im Ausland, wie die EU-Statistikbehörde Eurostat erhob – in Österreich liegt dieser Anteil bei überdurchschnittlichen 17 Prozent, Spitzenreiter Irland kommt auf 29 Prozent.

Im Wesentlichen geht es darum, Kunden in spe die Scheu vor grenzüberschreitenden Einkäufen zu nehmen. So soll künftig im Fall, dass der Kunde die Produktgarantie in Anspruch nehmen muss, die Beweislast nicht bei ihm, sondern beim Verkäufer liegen. Vorgesehen ist ebenfalls, dass bei fehlerhaften Downloads Verbraucher voll entschädigt werden.

Copyright-Reform im Frühjahr 2016

Weiter auf sich warten lässt indes die längst überfällige Reform des Urheberrechts, das mit der fortschreitenden Digitalisierung nicht Schritt gehalten hat. Eine entsprechende Novelle will die Brüsseler Behörde im kommenden Frühjahr auf den Tisch legen. Vom Tisch ist nach Ansips Worten jedenfalls eine Besteuerung von Weblinks – also Verweisen auf Inhalte, die sich anderswo befinden. Die Kommission peilt die Vereinfachung und Verbilligung der grenzüberschreitenden Nutzung von Inhalten an.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.12.2015)

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