U-Ausschuss

Streit um Aktenanlieferung: Finanzministerium zahlt 180.000 Euro für Gutachten

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP)
Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP)APA/GEORG HOCHMUTH
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Ausgangspunkt der Causa war ein Erkenntnis des VfGH, wonach Finanzminister Blümel Akten liefern musste. Er kam diesem zunächst nicht nach, woraufhin die Opposition die Exekution beantragte.

Im Konflikt um Aktenlieferungen an den Ibiza-Untersuchungsausschuss hat das Finanzministerium unter Gernot Blümel (ÖVP) rund 180.000 Euro für Rechtsgutachten ausgegeben. Das geht aus einer Anfragebeantwortung an SPÖ-Mandatar Kai Jan Krainer hervor, berichtete der "Kurier" am Dienstag. Die Gutachten nutzten rechtlich zwar nichts, das Finanzministerium musste liefern, dies allerdings mit mehrmonatiger Verspätung zum Ende des Ausschusses.

Ausgangspunkt der Causa war ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom 3. März 2021, in dem er dem Verlangen der Opposition auf Aktenlieferung des Finanzressorts stattgegeben hatte und Finanzminister Blümel aufforderte, u.a. die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem ehemaligen Öbag-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern von Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

Blümel kam Exekution zuvor

Da Blümel dem nicht nachkam (er berief sich darauf, Mitarbeiter-Postfächer nicht durchsuchen zu dürfen), hatte die Opposition die Exekution beantragt. Der VfGH folgte diesem Begehren und beauftragte Bundespräsident Alexander Van der Bellen am 5. Mai mit der Exekution. Zur Exekution kam es vorerst nicht, Blümel startete damals umgehend die Lieferung, allerdings in Form von kartonweise ausgedruckten Akten, die großteils als "geheim" eingestuft waren.

Aus Sicht der Opposition war diese Lieferung unvollständig und mangelhaft, weswegen sich die Opposition neuerlich an das Staatsoberhaupt wandte und Van der Bellen das Straflandesgericht Wien mit der "Durchsetzung" des ursprünglichen VfGH-Erkenntnisses befasste.

(APA)

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