Anders als in vielen anderen europäischen Ländern müssen sich in Österreich mit dem Coronavirus infizierte Personen weiterhin mindestens fünf Tage lang absondern. Das wird sich trotz weitreichender Öffnungen auf absehbare Zeit nicht ändern.
Sie ist das vielleicht deutlichste Merkmal einer Pandemie – die Absonderung von Betroffenen. Egal, ob es sich um Verdachts- oder Erkrankungsfälle handelt.
Bei Ersteren wurde die verpflichtende Quarantäne schon vor Monaten gelockert, so werden etwa dreifach Geimpfte nicht mehr als Kontaktperson eingestuft, obwohl sie die Kriterien dafür erfüllen, sich also beispielsweise länger als 15 Minuten in unmittelbarer Nähe zu positiv Getesteten aufhielten oder Körperkontakt mit ihnen hatten. Bei Infizierten hingegen gab es zuletzt keine größeren Änderungen, sie müssen sich weiterhin zehn Tage lang isolieren und dürfen sich frühestens nach fünf Tagen freitesten, sofern sie 48 Stunden beschwerdefrei waren. Derzeit gibt es im Übrigen fast 300.000 sogenannte aktive Fälle.