ÖVP-Ermittlung

Sophie Karmasin bleibt in Untersuchungshaft

Sophie Karmasin bestreitet, der Meinungsforscherin Sabine Beinschab Vorlagen für Umfragen gelegt zu haben.
Sophie Karmasin bestreitet, der Meinungsforscherin Sabine Beinschab Vorlagen für Umfragen gelegt zu haben.(c) APA
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Gegen die ehemalige Familienministerin wird wegen Bestechlichkeit und Untreue ermittelt. Dass Karmasin weiterhin in U-Haft bleibt, wurde nun entschieden. Am 14. April kann erneut geprüft werden.

Am Montag entscheidet das Wiener Landesgericht für Strafsachen, ob die am 2. März fest- und am 4. März in U-Haft genommene frühere ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin weiter in einer Zelle in der Justizanstalt Josefstadt verbleibt. Der zuständige Richter hat für Mittag einen Haftprüfungstermin anberaumt, nachdem Karmasins Verteidiger Norbert Wess und Philipp Wolm in der Vorwoche einen Enthaftungsantrag eingebracht hatten.

Die Anwälte bestreiten das Vorliegen eines Haftgrunds, während die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die gegen Karmasin in der ÖVP-Inseratenaffäre wegen Untreue und Bestechlichkeit und daneben wegen Geldwäscherei und Vergehen gegen wettbewerbsbeschränkende Absprachen ermittelt, weiter von Tatbegehungsgefahr ausgeht. Diese sei gegeben, "weil die Gefahr besteht, die Beschuldigte werde auf freiem Fuß eine strafbare Handlung mit nicht bloß leichten Folgen begehen, die gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ist, wie die ihr angelasteten wiederholten und fortgesetzten Handlungen", hatte die WKStA in ihrem Festnahmeanordnung-Antrag ausgeführt.

Anwälte bestreiten Vorliegen eines Haftgrunds

Die Anwälte bestreiten das Vorliegen eines Haftgrunds, während die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die gegen Karmasin in der ÖVP-Inseratenaffäre wegen Untreue und Bestechlichkeit und daneben wegen Geldwäscherei und Vergehen gegen wettbewerbsbeschränkende Absprachen ermittelt, weiter von Tatbegehungsgefahr ausgeht. Diese sei gegeben, "weil die Gefahr besteht, die Beschuldigte werde auf freiem Fuß eine strafbare Handlung mit nicht bloß leichten Folgen begehen, die gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ist wie die ihr angelasteten wiederholten und fortgesetzten Handlungen", hatte die WKStA in ihrem Festnahmeanordnung-Antrag ausgeführt.

Die 55-Jährige war nach ihrer Festnahme als Beschuldigte im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) zu den Vorwürfen in der ÖVP-Inseratenaffäre vernommen und im Anschluss in U-Haft genommen worden. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verdächtigt sie, "Urheberin und maßgebliche Ideengeberin" eines PR-Tools gewesen zu sein, von dem der damalige Außenminister und spätere Bundeskanzler Sebastian Kurz und die ÖVP mittels vom Steuerzahler finanzierten Umfragen profitiert haben sollen. Karmasin stellte das in einer rund zweieinhalbstündigen Einvernahme in Abrede. Sie habe "an keinem gemeinsamen 'Tatplan' mitgewirkt", sei zu keinem solchen - von wem auch immer - überredet worden und habe lediglich den Kontakt zwischen dem späteren ÖBAG-Chef und damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, und der Meinungsforscherin Sabine Beinschab vermittelt.

Dass sie dieser Vorgaben - wie Beinschab behauptet - für zu veröffentlichende Umfragen gelegt habe, bestritt Karmasin ebenso wie einen Deal zwischen dem Finanzministerium, über das die Umfragen abgerechnet wurden, und den Medienmachern Helmuth und Wolfgang Fellner. Es habe auch kein "Package" mit Zusagen für Inseratenaufträge gegeben, sondern nur "übliche Dinge, wonach man Medien gelegentlich mit Exklusivgeschichten versorgt". Für Karmasin gilt - ebenso wie für Kurz und die weiteren Verdächtigen in der ÖVP-Affäre, darunter mehrere langjährige Kurz-Vertraute, Schmid und die Medienmacher Helmuth und Wolfgang Fellner - die Unschuldsvermutung.

(APA)

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