Hofburg-Wahl

Hofburg-Wahl: Platz Drei noch nicht entschieden

"Das war nicht selbstverständlich, aber wir haben es geschafft": Wahlsieger Alexander Van der Bellen.
"Das war nicht selbstverständlich, aber wir haben es geschafft": Wahlsieger Alexander Van der Bellen.APA/GEORG HOCHMUTH
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Geschätzt 850.000 Stimmen kamen per Briefwahl. Sie entscheiden über den dritten Platz. Indes steht schon fest: Die Angelobung findet im Jänner statt.

Alexander Van der Bellen hat sich zwar schon im ersten Wahlgang den Verbleib in der Hofburg gesichert. Aber seine zweite Amtszeit beginnt erst, wenn die erste endet. Wie vor sechs Jahren wird er am 26. Jänner vor der Bundesversammlung angelobt. Der große Abstand zur Wahl ist einerseits nötig, um genug Zeit für eine allfällige Stichwahl zu haben - und andererseits, damit der Verfassungsgerichtshof noch vor dem geplanten Angelobungstermin über eine Anfechtung entscheiden kann.

2016 hat der Wahltermin am 24. April allerdings nicht gereicht, um Heinz Fischers Nachfolger wie geplant am 8. Juli anzugeloben. Denn die FPÖ hat erfolgreich die Stichwahl vom 22. Mai angefochten. Die vom VfGH angeordnete Wiederholung musste wegen fehlerhafter Wahlkarten dann auch noch vom 22. Oktober auf 4. Dezember verschoben werden. Somit konnte Van der Bellen erst am 26. Jänner angelobt werden - und zwischen 8. Juli und diesem Tag führte das Nationalratspräsidium die Amtsgeschäfte.

Briefwahl wird noch ausgezählt

Heuer fällt die Stichwahl weg. Ob es wieder eine Anfechtung gibt, weiß man spätestens am 24. Oktober - und ob eine solche erfolgreich war, vier Wochen später.

Vorerst muss aber erst einmal (am heutigen Montag) die Briefwahl ausgewertet werden. Danach verlautbaren die Landeswahlbehörden die jeweiligen Ergebnisse. Bezweifeln Kandidaten die "ziffernmäßigen Ermittlungen" der Landeswahlbehörden, können deren Zustellungsbevollmächtigte binnen 48 Stunden (also bis Mittwoch) schriftlich bei der Bundeswahlbehörde Einspruch einlegen. Dabei geht es nicht um die Auszählung, sondern nur die Berechnung des Ergebnisses.

Aktualisierte Hochrechnung

Die Briefwahlauszählung vom Sonntag war Montagnachmittag in vollem Gang. In einem Teil der Stimmbezirke liegen bereits Ergebnisse vor, mit einem Gesamtergebnis wurde am Abend oder auch erst am Dienstag gerechnet. Laut einer aktualisierten Hochrechnung der ARGE Wahlen schmilzt der - ursprünglich angenommene - Vorsprung des drittplatzierten Dominik Wlazny gegenüber Tassilo Wallentin. Alexander Van der Bellen hält bereits bei 56,71 Prozent.

Am Wahlabend wurden 3.340.609 bei der Hofburg-Wahl in den Wahllokalen abgegebene Stimmen bereits ausgewertet. Die rund 850.000 Briefwahl-Stimmen machen also ein Fünftel der Gesamtsumme aus. Ob deren Zählung bereits am Montag abgeschlossen sein wird, war am Nachmittag weiter offen. So hieß es etwa bereits am Sonntagabend aus Tirol, das vorläufige Endergebnis inklusive Wahlkarten stehe bis spätestens Dienstag, 11. Oktober, fest.

Nach der Auszählung der (geschätzt insgesamt 850.000) Briefwahlstimmen in 52 der 116 Bezirke legte die ARGE Wahlen am Montagnachmittag eine aktualisierte Hochrechnung vor. Darin adaptierten die Hochrechner anhand der bisher ausgezählten Briefwahlstimmen ihre Hochschätzung für die noch ausständigen Briefwahlstimmen - und damit auch die Gesamt-Hochrechnung.

Amtliches Ergebnis am 17. Oktober

Am 17. Oktober tagt die Bundeswahlbehörde und verlautbart - nach allfälligen Korrekturen - das "amtliche" Endergebnis, per Anschlag auf der Amtstafel des Innenministeriums bzw. im Internet. Ab diesem Zeitpunkt können Kandidaten die Wahl beim VfGH anfechten. Sie haben dafür eine Woche lang Zeit, bis 24. Oktober um Mitternacht.

Nicht nur die sieben Bewerber, die am Stimmzettel stehen, sondern auch abgelehnte Kandidaten könnten die Wahl anfechten - aber nicht die Wahlhandlung selbst, sondern nur Mängel rund um die Kandidatur. Das wären heuer Robert Marschall, Wolfgang Ottowitz und Johann Peter Schutte, die Wahlvorschläge ohne die nötigen 6000 Unterstützungserklärungen eingebracht haben.

Wird die Wahl angefochten, müssen die Höchstrichter - laut Bundespräsidentenwahlgesetz Paragraf 21 - "längstens innerhalb von vier Wochen nach Einbringung" entscheiden, also spätestens am 21. November. Ordnet der VfGH keine Wiederholung an, wird dann das Wahlergebnis vom Bundeskanzler im Bundesgesetzblatt kundgemacht - und das Wahlprocedere damit endgültig abgeschlossen.

Danach wäre im Fall eines Wechsels noch genügend Zeit für eine geordnete Amtsübergabe an den nächsten Präsidenten. Van der Bellen kann die Amtsgeschäfte einfach fortsetzen - aber nicht ohne den Amtseid für die zweite Periode neuerlich abzulegen. Nach der Sitzung der Bundesversammlung (ihr gehören alle Mandatare des Nationalrats und des Bundesrates an) wird, wie üblich, die Regierung wieder ihren Rücktritt anbieten - und Van der Bellen wird ihr, wie üblich, das Vertrauen aussprechen.

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(APA)

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