Ein zur Höchststrafe verurteilter Palästinenser sagt per Videokonferenz aus. Ein DSN-Beamter schildert, wie er mit „Glück“ auf die Spur des Verdächtigen gekommen ist. Und der Baulärm im Straflandesgericht Wien macht es Zuhörern ziemlich schwer.
Eigentlich hätte die Entscheidung, ob Josef Fritzl aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug entlassen wird, vergangene Woche gefällt werden sollen. Nun wird in den nächsten Tagen damit gerechnet.
Ein 85-Jähriger war Beifahrer in einem Golfcart, das von seinem 56-jährigen Sohn gelenkt wurde. Als dieser kurz ausstieg, rollte das Fahrzeug davon und stürzte in einen Wald.
Beinahe 400 Liter Heizöl sind aufgrund eines umgestürzten Containers ausgeflossen. Die Feuerwehr konnte das Einsickern ins Erdreich verhindern. Dennoch, ein großer Teil ist in den Kanal geflossen.
Das Comal Mexicano hat sich vergrößert. Das neue Lokal im vierten Bezirk brummt, völlig zu Recht: Die Tacos sind nämlich absolute Spitze – vor allem zwei Varianten.
Der 42-Jährige soll im September des Vorjahres einen 34-Jährigen auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums getötet haben. Wenig später wurde er in Ungarn festgenommen.
Durch die „Rhein Erholung Sicherheit“ soll mehr Wasser des Flusses im Falle eines Hochwassers abfließen können. Nächste Woche soll für das Projekt ein Staatsvertrag mit der Schweiz abgeschlossen werden.
Salzburgs neuer Bürgermeister, Bernhard Auinger (SPÖ), hat sich mit der Stadtregierung ein ambitioniertes Programm vorgenommen – die ÖVP geht nur zum Teil mit.
Anlässlich seines 144-jährigen Bestehens will das Rote Kreuz bei Einsätzen nicht nur die Temperatur von Patienten, sondern auch die von deren Wohnungen messen. Die Daten sollen helfen, Hitzeinseln zu erkennen. Denn die Zahl der Hitzetoten steigt kontinuierlich an.
Das Kind krabbelte im Garten und wurde von dem Gerät erfasst. Es musste zwei Stunden operiert werden. Das Klinikum Klagenfurt warnt Eltern vor der massiven Verletzungsgefahr.
Der Mann vermutete, dass seine Frau einen Liebhaber hat. Zeugen stellten das in Abrede. Das Gericht entschied, dass der 62-Jähriger nicht zurechnungsfähig ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Betroffene waren bei den Beratungen im Schnitt mit 55.000 Euro im Minus. Die Zahl der Betroffenen, die die gestiegenen Lebenserhaltungs- und Wohnkosten als Grund für ihre Überschuldung nannten, hat sich 2023 mehr als verdoppelt.
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