Österreich soll laut Plänen der Umweltministerin beim Neuzulassungsverbot für nicht emissionsfreie Autos ein Vorreiter sein, angepeilt wird das Jahr 2030. Aber lässt das Unionsrecht hier überhaupt Alleingänge zu?
Wien. Ein Neuzulassungsverbot für Autos mit Verbrennungsmotor: Wird das in Österreich spätestens in neun Jahren Realität? Ja, wenn es nach Umweltministerin Leonore Gewessler geht. Österreich soll demnach bei der Umsetzung des Klimapakets „Fit for 55“ zu den Vorreitern zählen – und das von der EU-Kommission für 2035 angekündigte De-facto-Verbot des Verbrenners um mindestens fünf Jahre vorwegnehmen.
Diskutiert wird das höchst kontrovers, teilweise auch hochemotional. Vor allem am Elektroauto als Alternative, von seiner praktischen Einsetzbarkeit bis hin zur Ökobilanz, scheiden sich bekanntlich die Geister. Bislang wenig thematisiert wurde jedoch ein anderer Aspekt: der rechtliche. Dürfen einzelne EU-Länder hier überhaupt vorpreschen? Und darf ganz generell die Politik diktieren, welche Technologien weiterentwickelt werden und welche nicht, obwohl niemand mögliche künftige Innovationen vorhersehen kann?