Nach "Nachbesserungen"

Steuerreform: Sozialpartner im Großen und Ganzen zufrieden

Der Ministerrat hat am Mittwoch die ökosoziale Steuerreform beschlossen.
Der Ministerrat hat am Mittwoch die ökosoziale Steuerreform beschlossen. APA/HANS PUNZ
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Die Unternehmensverbände fordern aber weitere nachhaltige Entlastungen: Die Arbeitgeberseite will die Abgabenquote aber weiter drücken, die Arbeitnehmervertreter stören sich an der KöSt-Senkung.

Die Sozialpartner haben sich am Mittwoch im Großen und Ganzen zufrieden gezeigt mit dem Ministerratsbeschluss zur schon länger angekündigten Steuerreform, die ab 2022 greifen soll. Die Arbeitnehmervertreter vom Gewerkschaftsbund (ÖGB) und der Arbeiterkammer (AK) freuten "Nachbesserungen" im Sinne der Arbeitnehmer. Die Wirtschaftskammer (WKÖ) und die oft mit den Sozialpartnern zusammenarbeitende Industriellenvereinigung (IV) orteten einen Schritt in die richtige Richtung.

Die Unternehmensverbände forderten aber auch weitere nachhaltige Entlastungen. Ihnen geht es darum, die Steuer- und Abgabenquote in Österreich zu drücken. Von der WKÖ hieß es "in Richtung", von der IV "auf" 40 Prozent. Sowohl WKÖ-Präsident Harald Mahrer als auch dessen IV-Pendant Georg Knill betonten, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie weiterhin große Belastungen bedeuteten.

Knill hob die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) von aktuell 25 Prozent auf 23 Prozent ab 2024 sowie die Einführung eines ökologischen Investitionsfreibetrags von bis zu 15 Prozent ab 2023 als "positiv" hervor. Mahrer sieht einen essenziellen Eckpunkt der Steuerreform die Wiedereinführung eines Investitionsfreibetrages. Dieser solle als Nachfolgemodell der Investitionsprämie wichtige Wachstumsimpulse bringen.

Beschäftigte profitieren schon mit 1. Jänner

"Die Nachbesserungen sind gute Nachrichten für alle Arbeitnehmer und Pensionisten", hieß es von AK-Präsidentin Renate Anderl und ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Denn die geplante Senkung der Tarifstufen 2 und 3 wird vorgezogen und bereits mit 1. Jänner 2022 bzw. 2023 - statt wie vorgesehen mit 1. Juli 2022 bzw. 2023 - wirksam. "Damit profitieren Beschäftigte nicht erst wie ursprünglich vorgesehen in einem halben Jahr von der Senkung", so Katzian und Anderl. Zudem werden jetzt anstelle der Senkung der Krankenversicherungsbeiträge (KV-Beiträge) für niedrige Einkommen die bestehenden Negativsteuerinstrumente wie der Sozialversicherungsbonus ausgeweitet und können schon in der Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 beantragt werden. "Das ist deutlich treffsicherer, gerechter und bedeutet weniger Bürokratie als die KV-Senkung", so Anderl.

Die Einmal-Zahlung von 150 Euro für rund 750.000 Arbeitslose, Mindestsicherungs-, Ausgleichszulage- und Studienbeihilfe-Bezieher sowie Mobilitätsstipendiaten sei zwar eine gute Nachricht, so die Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertreter. "Sie kann angesichts der hohen Inflationsrate aber nur ein erster Schritt sein."

Senkung der KöSt als Zankapfel

Wo die Unternehmer- bzw. Arbeitnehmerverbände nicht zusammenkommen ist die Senkung der KöSt. Die Arbeitgeberverbände hätten sich ja ursprünglich noch eine deutlichere Senkung auf höchstens 21 Prozent - am besten sogar nur 19 Prozent - gewünscht. Herauskam der Kompromiss von 23 Prozent. Doch auch dieser geht ÖGB und AK zu weit: Die Senkung bleibt "weiterhin großer Kritikpunkt". Denn: "Nach unseren Analysen gehen drei Viertel der Entlastung an die 3.000 gewinnstärksten Betriebe des Landes", kritisierte Katzian. "Kostet viel, bringt wenig", so Anderl.

WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf heftete seiner Kammer hingegen auf die Fahnen, dass "die Maßnahmen ausgewogen den Unternehmen aller Größenklassen zugutekommen". Für KMU gebe es ab 2022 die Erhöhung des Grundfreibetrags vom Gewinnfreibetrag, Kapitalgesellschaften bekämen die Senkung der Körperschaftsteuer.

(APA)

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