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„Nebelgranate“: Spar legt mit Brief an EU-Kommission im Streit mit Ungarn nach

Der Streit um ungarische Sondersteuern geht in die nächste Runde. Ein der „Presse“ exklusiv vorliegender Brief von Spar-Chef Reisch an die EU-Kommission sorgt nun für weitere Brisanz.

Spar rechnet dieses Jahr in Ungarn mit rund 130 Mio. Euro Mehrbelastung.
Spar rechnet dieses Jahr in Ungarn mit rund 130 Mio. Euro Mehrbelastung. Imago / Tupungato
David Freudenthaler
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Eine „Nebelgranate“ nennt Spar-Chef Hans K. Reisch die jüngsten Änderungen der ungarischen Handelssteuer. In einem vertraulichen Brief vom 21. Oktober an EU-Kommissionsvizepräsident Stéphane Séjourné, wirft er Budapest vor, ausländische Händler systematisch zu benachteiligen. Er verlangt eine EuGH-Klage, ein neues Vertragsverletzungsverfahren und eine Beihilfenprüfung. „Ungarn hatte niemals die geringste Absicht, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Konkurrenten zu schaffen“, heißt es in dem Schreiben, das der „Presse“ exklusiv vorliegt.

Bemerkenswert dabei: Zwei Tage zuvor hatte Ministerpräsident Péter Magyar eine Kehrtwende verkündet: Der Nachfolger von Viktor Orbán will die umstrittenen Margenbegrenzungen im Handel abschaffen. Doch während Budapest bei den restriktiven Preisvorschriften zurückrudert, hält es an der für ausländische Händler weit teureren Sondersteuer fest. Ist Magyars versprochene neue Wirtschaftspolitik tatsächlich nur eine „Nebelgranate“?

130 Millionen Euro Mehrbelastung für Spar

Allein heuer rechnet Österreichs größte Handelskette in Ungarn mit rund 130 Millionen Euro an staatlicher Mehrbelastung: 40 Millionen durch den nun auslaufenden Margendeckel, 90 Millionen durch die Sondersteuer. Erstere begrenzen den Aufschlag zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis für ausgewählte Lebensmittel auf zehn, für Drogerieartikel auf 15 Prozent. Fast 1000 Artikel seien betroffen, sagt Spar-Manager Peter Manhartsberger der „Presse“. Allerdings müssen von der Marge noch Personal, Mieten und Energie bezahlt werden.

„Wir erwarten jetzt eine rasche Beschlussfassung vom Parlament“, sagt Manhartsberger. „Die Aufhebung ist längst überfällig.“ In der Begründung des darauf hinzielenden Gesetzesentwurfs verweist Budapest auf die normalisierte Preisentwicklung bei Lebensmitteln und Drogerieartikeln sowie die Aufwertung des Forint gegenüber dem Euro. Die Regierung räumt darin ausdrücklich ein, dass die bestehenden Margenbeschränkungen den gleichberechtigten Wettbewerb im Einzelhandel einschränken – ein durchaus bemerkenswertes Eingeständnis, nachdem Magyars Regierung die Vorschriften erst vor wenigen Wochen noch unbefristet verlängert hatte.

Bereits in seiner Budgetrede am 19. Oktober bezeichnete Magyar die Margendeckel als wenig zielführend: Händler hätten Kosten auf andere Waren überwälzt, Produzenten seien unter Druck geraten. Auch das Inflationsargument verliert an Gewicht. Im September waren Lebensmittel laut Statistikamt sogar um 1,3 Prozent günstiger als im Vorjahr, die Inflation betrug 1,6 Prozent.

Sondersteuer soll bleiben

Die Sondersteuer will die Regierung in Budapest bis auf Weiteres beibehalten. Ihr Spitzensatz beträgt 4,5 Prozent des Umsatzes, nicht des Gewinns. Sie trifft vor allem große, integrierte und häufig ausländische Handelsunternehmen. Heimische Ketten mit rechtlich selbstständigen Franchisegeschäften bleiben dagegen oft in niedrigeren Tarifstufen. Sie habe „enteignende Wirkung“, kritisiert Spar, weil sie Unternehmen in die Verlustzone dränge. Ungarn weichte die Vorschriften im Sommer leicht auf: Ketten könnten ihre Filialen theoretisch auf Einzelgesellschaften aufteilen. Für Spar mit Hunderten Geschäften ist das jedoch keine praktikable Lösung.

Reisch verschärft den Vorwurf in seinem Brief an die Kommission. Am 9. Oktober habe Spar eine zusätzliche EU-Beschwerde eingebracht, unterstützt durch ein Gutachten des Europarechtlers Werner Schroeder. Der Konzern fordert darüber hinaus eine beihilfenrechtliche Untersuchung. Reisch warnt sogar vor höheren Steuersätzen für niedrigere Umsatzstufen.

Tatsächlich sieht die Steuerreform für 2027 vor, den Satz für den Umsatzanteil zwischen einer und 50 Milliarden Forint von 0,15 auf 0,45 Prozent zu verdreifachen. Der höchste Steuersatz von 4,5 Prozent bleibt dagegen unverändert. Die Erhöhung trifft damit auch mittelgroße, häufig ungarische Handelsunternehmen. An der hohen Belastung der internationalen Ketten ändert das wenig.

Brüssels juristische Gratwanderung

Ganz eindeutig ist die Rechtslage nicht. 2020 billigte der EuGH eine frühere progressive ungarische Handelssteuer: Allein dass ausländische Unternehmen wegen ihrer Größe mehr bezahlen, gilt nicht automatisch als Diskriminierung. Die Kommission kritisiert die aktuelle Konstruktion: Umsätze integrierter Auslandsketten werden zusammengerechnet, jene heimischer Franchiseverbünde oft nicht. Ende April beschloss Brüssel, deshalb vor den EuGH zu ziehen. Eingebracht war die Klage laut Reisch bis zum 21. Oktober aber noch nicht. Genau darauf drängt er jetzt.

Auch bei den Preisregeln geht Brüssel juristisch gegen Budapest vor: Im Juli beschloss die Kommission, Ungarn in zwei Verfahren wegen der Margenbegrenzungen vor den EuGH zu bringen. Zudem erklärten die Richter bereits 2024 im Fall Spar und im Juni 2026 im Fall Penny frühere ungarische Preisvorschriften für unionsrechtswidrig. Die Urteile betreffen nicht die heutige Sondersteuer. Spar wirft Budapest zudem vor, den Konzern durch vermehrte Behördenkontrollen einschüchtern zu wollen. Ein Zusammenhang mit den Beschwerden bei der EU-Kommission ist bislang nicht unabhängig belegt.

Der Staat braucht das Geld

Der eigentliche Widerstand gegen eine Steuerreform dürfte im Budget liegen. Magyars Budgetentwurf sieht für 2027 ein Defizit von 4,9 statt der heuer erwarteten 7,5 Prozent der Wirtschaftsleistung vor – trotz höherer Sozialausgaben. Finanziert werden soll das unter anderem mit höheren Steuern für große Unternehmen und den Energiesektor. Orbáns Branchensteuern sind auch für seine Nachfolger schwer verzichtbar. „Die Euphorie mit der neuen Regierung hat sich leider nicht bewahrheitet“, bedauert Spar-Manager Manhartsberger.

Der Konflikt hat inzwischen auch längst eine europäische Dimension. In Kroatien schreibt die Regierung für 29 Produkte Höchstpreise vor, bei weiteren 71 Produktkategorien muss zumindest ein Artikel unter einer Preisobergrenze angeboten werden. Dazu kommen Kennzeichnungen, Preislisten und Kontrollen. Ab Mitte November sollen zusätzliche Vorgaben zu Referenzpreisen und digital lesbaren Preislisten greifen.

Für internationale Handelsketten bedeutet das weitere Eingriffe in die Preisgestaltung und erheblichen administrativen Aufwand. Anders als in Ungarn ist eine systematische Benachteiligung ausländischer Händler in Kroatien allerdings nicht belegt.